Sozialversicherung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Baum metapedia.png
Dieser Artikel oder Unterabschnitt ist noch sehr kurz und befindet sich gerade im Aufbau bzw. bedarf einer Überarbeitung oder Erweiterung. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern und entferne anschließend diese Markierung.
→ Du kannst ihn hier bearbeiten.

Unter dem Begriff Sozialversicherung versteht man allgemein die Absicherung der Bevölkerung in Bezug auf gesundheitliche Notleiden (Krankenversicherung) sowie die Gewährleistung einer Rente (Rentenversicherung) nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Gesetzliche Sozialversicherungen sind die von der BRD bereitgestellten Sozialversicherungen und private Sozialversicherungen diejenigen von privaten Versicherungsanbietern.

Die gesetztlichen Sozialversicherer unterliegen insbesondere bezüglich der Beitragssätze den vom BRD-Bundestag erlassenen Gesetzesrichtlinien. Demnach werden die monatlich zu entrichtenden Beiträge nach dem Einkommenssteuerbescheid festgesetzt. Die Privaten Sozialversicherungen sind in ihrer Beitragsbemessung weitgehend unabhängig vom BRD-Gesetzgeber.

Wesen

Die finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Sozialversicherungen werden u.a. durch die weitgehend ungehemmte Einwanderungspolitik der BRD immer mehr geschmälert, so daß viele Menschen aus Sorge, es könnte einmal für sie keine Rente mehr geben, einen Wechsel in eine private Kranken- bzw. Rentenversicherung durchführen. Manche schließen zusätzlich eine Lebensversicherung ab, um sich für das Alter weitergehend abzusichern.

Situation für Selbstständige

Geringverdiendende Selbstständige mit Einkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) bis ca. 20.000 Euro zahlen in der BRD einen recht geringen Kranken- bzw. Sozialversicherungsbeitrag, während ab ca. 40.000 Euro Euro Einkommen bereits der maximale, vom BRD-Bundestag festgelegten Beitragssatz an die gesetzliche Versicherung abgeführt werden muß. Diese unangemessen hohe finanzielle Belastung der Mittelstandskleinstunternehmer hat dazu geführt, daß diese vermehrt zu privaten Krankenversicherungsanbietern abgewandert sind. Bei noch höheren Einkommen erhöht sich der zu zahlende Beitrag dann nicht mehr.

Situation für Angestellte

Angestellte haben auch die Beitragssätze zu entrichten, wie sie vom BRD-Bundestag festgelegt werden. Da sie nur 50% der Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen und die andere Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden muß, empfindet der unbedarfte BRD-Arbeitnehmer die Sozialversicherungsabgaben oftmals als noch tragbar.