Staatsbürgerschaft der DDR
Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 unter Bruch des nach wie vor gültigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) eingeführt. Die damalige West-BRD lehnte eine Anerkennung ab, da auch die Einwohner Mitteldeutschlands nach wie vor als Deutsche galten.
Verweise
- Andere Deutsche (DER SPIEGEL 10/1967)