Staatsbürgerschaft der DDR

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Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 unter Bruch des nach wie vor gültigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) eingeführt. Die damalige West-BRD lehnte eine Anerkennung ab, da auch die Einwohner Mitteldeutschlands nach wie vor als Deutsche galten.

Verweise