Syndikat

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Syndikat bedeutet nach altem Sprachgebrauch so viel wie Amt, eine Syndikatsklage war die Schadensersatzklage gegen Beamte bei Verletzung der Amtspflicht (heutige Amtshaftung). Unter Syndikatsverbrechen verstand man die vorsätzliche oder fahrlässige Beugung des Rechts.

Nach neuerem Sprachgebrauch ist Syndikat die höchste Organisationsform des Kartells. Im Ausland ist Syndikat zudem für Gewerkschaft gebräuchlich.

Auch bedeutet Syndikat eine geschäftlich getarnte Organisation von Verbrechern (ursprünglich bezogen auf die USA), demnach Gangster- oder Verbrechersyndikat.

Literatur

  • Jürgen Roth: Mafialand Deutschland, Heyne Verlag, 2010, ISBN 978-3453601451