Recht

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Recht ist die Gesamtheit der Normen, die in einer Volksgemeinschaft gelten bzw. geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch verbindliche überstaatliche Regeln vereinbart werden.

Es wird unterschieden in subjektives Recht und objektives Recht. Subjektive Rechte folgen aus Rechtsvorschriften, die ausschließlich Einzelne schützen sollen. Das objektive Recht hingegen dient ausschließlich Allgemeininteressen. Es gibt einen unauflöslichen Konflikt zwischen Recht, Rechtswirklichkeit und Rechtsempfinden. In Gesetze gefaßte Vorstellungen, die dem Rechtsempfinden strikt widersprechen, sinken organisch ab zu totem Recht. Mit dem Menschenrechtsdiskurs verbunden ist das Konzept übergesetzlichen Rechts und gesetzlichen Unrechts – eine eine weitere Dimension konflikthafter Rechtsauseinandersetzung.

Zitate

  • „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet.“ — Hans Frank[1]
  • „Alle und jede Frage nach dem Rechte verdient mit Schillers Worten gegeißelt zu werden: ‚Jahre lang schon bedien’ ich mich meiner Nase zum Riechen; Hab’ ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?‘“ — Max Stirner[2]
  • „Im Recht sollte die Weltanschauung eines Volkes, seine Seele, rein und ungetrübt zum Ausdruck kommen. Recht ist die gewollte äußere Form des Daseins, so wie es in den Grenzen eines geschichtlich bewegten Ganzen, einer Nation, eines Staates verläuft. Aber diese äußere Form ist stets, wenn sie echt sein soll, das Ergebnis nicht nur der geschichtlichen Entwicklung, sondern vor allem der inneren Form dieses Daseins, also des Charakters einer Nation. Der Römer braucht ein anderes Recht als der Athener, der Deutsche ein anderes als der Engländer. Ein allgemein richtiges Recht gibt es nur in den Köpfen lebensfremder Gelehrten und Schwärmer.“ — Oswald Spengler[3]

Siehe auch

Literatur

  • Ulrich Vosgerau: Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Books on Demand (BoD), Norderstedt 2018, ISBN 978-3-746-07495-5 [244 S., der Autor ist Privatdozent für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Köln, das Buch ist eine Ausarbeitung seines gleichnamigen Aufsatzes aus Cicero, Ausgabe: Dezember 2015]
  • Karl Larenz: Über Gegenstand und Methode völkischen Rechtsdenkens, Berlin 1938
  • Julius Binder: Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915.
  • Otto Depenheuer / Christoph Grabenwarter (Hgg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise. Zwischen gutem Willen und geltendem Recht, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2016, ISBN 978-3-506-78536-7 [270 S.]
  • Felix Dahn: Über den Begriff des Rechts (1895); PDF-Datei

Fußnoten

  1. Hans Frank: Die Einwirkung des nationalsozialistischen Ideengutes auf das deutsche Rechtsleben; Deutscher Juristentag 1933, S. 20.
  2. Max Stirner: Der Einzige und sein Eigentum, Otto Wigand, Leipzig 1844. (Ausgabe Reclam 1972: Seiten 206 f.).
  3. Oswald Spengler: Neubau des Deutschen Reiches.