US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch

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US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch

„Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei“


  Frankfurt, 19. Febr. (up) Das oberste amerikanische Berufungsgericht für Restitutionsfälle unter Vorsitz von Richter Fred Cohn hat in einer bedeutenden Entscheidung erstmalig seit Kriegsende festgestellt, daß das Deutsche Reich trotz der bedingungslosen Kapitulation niemals aufgehört habe zu bestehen und in einer Restitutionsklage durchaus eine Entscheidung gegen das Reich gefällt werden könne.

  In der Entscheidung des Gerichtes heißt es: „Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei. Wir dürfen die jeweilige Regierungsform nicht mit der Existenz des Staates an sich verwechseln. Das Kaiserreich bezeichnete nur die Regierungsform, die Deutschland während dieses Regimes hatte, so auch die Weimarer Republik und selbst das Dritte Reich. Die bedingungslose Übergabe des Restes der Nazihierachie übertrug die Staatsgewalt in Deutschland

  nicht endgültig den siegreichen Alliierten,

vielmehr schalteten die Alliierten nur diejenigen aus, die man als Usurpatoren der Staatsgewalt von damals bezeichnen könnte.“

  Diese Entscheidung erfolgte in einem Prozeß auf Rückerstattung einer Hypothek auf einem Frankfurter Grundstück. Die Klage wurde von Frau Martha Kaufman aus England und ihren beiden Kindern, Dr. Eric Kaufman und Frau Margot Goldsmith, eingebracht, die nicht nur die Rückgabe der während des Krieges von den Nazis beschlagnahmten Hyphotek, sondern auch die Zuerkennung der seit der Beschlagnahme durch das Deutsche Reich aufgelaufenen Zinsen forderten. Als Vertreter des Deutschen Reiches nahm der hessische Finanzminister an dem Prozeß teil, doch entschied das Gericht, daß gegen das Land Hessen kein Urteil ergehen könne, denn es sei in Finanzsachen nur „ein Agent des Staates“ gewesen.


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