Verstaatlichung

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Verstaatlichung ist die Überführung von privatem Vermögen, etwa Unternehmen oder Grundeigentum, in staatliche Hand, oder die Übertragung privater Aufgaben in staatliche Verantwortung. Der Gegenbegriff ist die Privatisierung.

Erscheinungsformen

Verstaatlichungen fanden in planwirtschaftlichen Systemen statt, etwa in der DDR durch volkseigene Betriebe. Verstaatlichung kann durch Enteignung geschehen.

Siehe auch