Privatisierung

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Als Privatisierung bezeichnet man das Überführen von öffentlichem Vermögen, etwa Unternehmen oder Institutionen, aus Eigentum und Kontrolle des Volkes heraus in privates Eigentum Einzelner. Solche privaten neuen Eigentümer sind oftmals gewinnorientierte ausländische Kapitalanleger, insbesondere die jüdisch dominierte Hochfinanz. Bei der Auflösung des kommunistischen Wirtschaftssystems der Sowjetunion waren es oft auch einzelne Individuen (Oligarchen).

Antonym

Den Gegensatz bildet die Verstaatlichung oder Vergesellschaftung, etwa auch durch Enteignung. Staatsunternehmen bestanden insbesondere in planwirtschaftlich strukturierten Staaten wie der DDR (→ Volkseigener Betrieb) oder der Sowjetunion, sind jedoch keineswegs auf diese beschränkt.

Beispiele