EWG-Vertrag
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Der EWG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) vom 25. März 1957 war Teil der Römischen Verträge und gilt als Vorstufe zur Auflösung der Vielfalt der Völker in Europa. Unter der Bezeichnung „Deutschland“ unterschrieb Konrad Adenauer allerdings ausschließlich für die damalige West-BRD als Vasall der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft. Für Deutschland selbst hat dieser Akt der Unterwerfung keinerlei Wert.