Viermächte-Status

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Viermächte-Status bezeichnet den Zustand der Unterwerfung des Deutschen Reiches unter die Vier-Mächte-Gewalt der Hauptsiegerstaaten des Zweiten Weltkrieges, die sich 1945 zugebilligt haben, die oberste Staatsgewalt in Deutschland auszuüben. Der Unrechtscharakter dieser Entmündigung wurde als Übernahme in Viermächte-Verantwortung verschleiert.

Grundlage hierfür ist die „Rechts“-Auffassung der vier Siegermächte des zweiten Weltkrieges, daß nach der Eroberung Deutschlands und der Herbeiführung der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches die oberste Staatsgewalt in die Hände der vier Besatzungsmächte übergegangen sei. Dies begründe einen besonderen Status sowohl für „Deutschland als Ganzes“ und für die „Viersektorenstadt Berlin“, die fremdstaatlicher Hoheit unterworfen sein sollten.

Rechtslage

Die völkerrechtliche Bewertung bleibt umstritten. Die meisten Völkerrechtler sehen in der Aneignung der Staatsgewalt einen Akt der gewaltsamen Eroberung, die durch den Vertrag der „vier Räuber“ nicht den Rang eines Rechtsaktes erhalte. Das Unrecht, sich eines anderen Staates zu bemächtigen, werde auch nicht durch die nachträgliche Zustimmung der von den Siegern eingesetzten Regime legitimiert. Solange dem Deutschen Reich nicht die volle Handlungsfähigkeit zurückgewährt werde und die Viermächte-Gewalt nicht beendet werde, bleibe diese Unrecht und ohne rechtliche Wirksamkeit. Die Vertreter der Sieger und ihre Parteigänger auf deutscher Seite hingegen verweisen auf einen historischen Ausnahmezustand, für den es keinen Präzedenzfall gebe.

Wegen Unstimmigkeiten bei der Behandlung des Besatzungsobjektes wurde der Viermächte-Status für das Gesamt-Reich praktisch nicht wirksam, blieb jedoch als Rechtsformel dort im Gebrauch, wo es um die sog. Vorbehalts-„Rechte“ der Siegerstaaten ging, die erst in einem Friedensvertrag zurückgegeben werden sollten.

Entwicklung

Da die Viersektorenstadt Berlin lange Zeit das einzige Bindeglied zwischen den auseinaderstrebenden deutschen Teilstaaten war und nur hier eine Zusammenarbeit zwischen den Besatzungsmächten stattfand, wurde der Begriff Viermächte-Status immer mehr auf Berlin als das letzte Stück der gemeinsamen „Viermächte-Verantwortung“ eingeschränkt. Im Jahre 1971 wurde ein sog. Viermächte-Abkommen abgeschlossen, das den zukünftigen Status der Stadt klären sollte, das zwar keine Klärung jedoch eine Entspannung brachte.

Mit dem Fall der Mauer trat die Bedeutung der Viermächte-Gewalt in Deutschland wieder ins Blickfeld.
Durch den 2+4-Vertrag wurden die bisherigen „Rechte“ der Besatzerstaaten durch eine neue Regelung abgelöst, die nicht den Charakter eines Friedensvertrages mit Deutschland hat. Bezüglich dieser 2+4-Regelung gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob sie die „Sonderrechte“ der Kriegssieger beseitigt oder ob sie diese nur in alle Ewigkeit fortschreibt.