Waffengesetz (BRD)
Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des bundesdeutschen Waffenrechts. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, die Lagerung, der Handel und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere Klingenwaffen und Schußwaffen sowie Munition. Auch definiert es verbotene Waffen (z. B. Würgehölzer, Springmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten.[1][2]
Siehe auch
Verweise
- Gesetzestext bei Juris.de
- mit Änderungstexten und Synopse, bei buzer.de
- Änderungen des Waffengesetzes zum 1. April 2008 Ausführliche Interpretation des Bayerisches Staatsministerium des Innern auf der VDB-Weltnetzseite (PDF-Datei; 43 kB)
- Geschichte des deutschen Waffenrechts (1851-2003), bei polizei-nrw.de
- Waffengesetz Deutschland, bei IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich (PDF-Datei; 269 kB)
- Text von Waffengesetz und Allgemeiner Waffengesetz-Verordnung mit verweisten inneren Bezügen, bei co2air.de