Weimarer Nationalversammlung

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Der vom 16. bis 21. Dezember 1918 tagende kommunistische Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte beschloß den Termin für die Wahlen am 19. Januar 1919 und die daraus hervorgegangene Weimarer Nationalversammlung trat am 6. Februar 1919 erstmals zusammen. Die Versammlung tagte im thüringischen Weimar, da die Reichshauptstadt Berlin aufgrund der kommunistischen Umtriebe zu unsicher war. Durch die Einführung des Frauenwahlrechts gewann erwartungsgemäß die Partei mit den meisten Versprechungen, die SPD, die Mehrheit der Stimmen.

Am 31. Juli 1919 wurde dann die Weimarer Reichsverfassung beschlossen, die seitdem als Verfassung des Deutschen Reiches gilt und die am 14. August in Kraft trat. Da jedoch sämtliche Bestimmungen des Versailler Vertrages sowie alle Maßnahmen, die dazu dienten, die Durchsetzung der Bestimmungen zu sichern, Vorrang vor der Reichsverfassung hatten und die Sieger eigens in einer Urkunde vom 22. September 1919 erklärten, daß alle Artikel der Weimarer Verfassung, die mit dem Versailler Vertrag kollidierten, ungültig seien, waren sowohl die Weimarer Verfassung als auch die Weimarer Nationalversammlung kein souveräner Akt des deutschen Volkes.