Wergeld

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Als Wergeld wird nach germanischem Recht eine Entschädigung bezeichnet, die infolge von Totschlag, Streit oder sonstigen Vergehen entrichtet werden mußte.

Je nach Delikt wurde ein entsprechendes Wergeld als Ausgleichs- oder Bußleistung fällig. Die dem Althochdeutschen entstammende Silbe „wer“ aus dem Wort „Wergeld“ ist verwandt mit dem lateinischen Wort „vir“ (deutsch: Mann). Die Begriffe Wehrgeld, Friedegeld, Wiedergeld, Weregildus oder Manngeld haben eine ähnliche Bedeutung.