Daschner, Wolfgang

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Wolfgang Daschner (Lebensrune.png 3. April 1943 in Happareute, Allgäu) ist ein ehemaliger Vizepolizeipräsident von Frankfurt am Main.

Werdegang

Fall „Jakob von Metzler“

Bundesweite Bekanntheit erlangte er durch sein mutiges Handeln im Entführungsfall Jakob von Metzler. Seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro mit einjähriger Bewährungszeit für den Versuch, durch die Anordnung der Androhung massiver Gewaltanwendung an den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit gegen den Entführer Magnus Gäfgen (Student der Rechtswissenschaften) das Leben des 11jährigen entführten Schülers zu retten, rief Empörung beim Deutschen Volk hervor. Er erhielt nach eigener Aussage tausende Zuschriften, in denen ihm geschrieben wurde, daß das Urteil weder Im Namen des Volkes noch im Namen des Gesetzes gesprochen worden sei. Daschner hat seine Handlungsweise nie bereut, wurde von Frankfurt nach Wiesbaden strafversetzt und ging 2008 in den Ruhestand.

Mit der Begründung, daß durch die Folterandrohung seine Menschenwürde verletzt worden sei und er unter Angstphobien, Schlafstörungen und Alpträumen litte, verklagte der rechtskräftig verurteilte Kindesmörder Gäfgen im Jahre 2011 das Land Hessen mit Erfolg auf Entschädigung und Schmerzensgeld. Weil die Beamten des Landes die „Menschenwürde“ Gäfgens „in eklatanter Weise schuldhaft verletzt“ hätten sprach der Vorsitzende Richter Christoph Hefter dem Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler 3.000 Euro Entschädigung zu. Es sei „gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, daß der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat“, begründete der BRD-Richter sein Schandurteil.

Gefoltert wurde nur Jakob

Quelle
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Gefoltert wurde nur Jakob
FOCUS: Herr Daschner, Sie galten als vorbildlicher Polizist, der sich stets an die Vorschriften hielt. Dann ließen Sie Magnus Gäfgen, dem Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler, Schmerzen androhen, um das Leben des Jungen zu retten. Bereuen Sie den Entschluß, der Ihnen eine Verurteilung wegen Nötigung einbrachte?

Daschner: Nein, es gab keine andere Lösung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet „alle staatliche Gewalt“, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die Würde des Täters zu achten und gleichzeitig auch die Würde des Opfers zu schützen, muß eine Entscheidung getroffen werden. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, daß das Recht des entführten Kindes auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit existentiell bedroht war, während das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit allenfalls partiell beeinträchtigt worden wäre. Hätte ich nicht alles unternommen, um das Leben des entführten Kindes zu retten, und wäre dadurch der vom Täter geplante Mord vollendet worden, dann wäre ich wegen Tötung durch Unterlassen verurteilt worden.

FOCUS: Ist Gewaltandrohung einem Beamten nicht strikt untersagt?

Daschner: Es gab einen extremen Handlungsdruck. Wir hatten ja gehofft, daß das Kind noch lebte. Normalerweise stirbt ein Mensch schon nach maximal vier Tagen ohne Flüssigkeit – diese Grenze war am Vormittag des 1. Oktober 2002 erreicht. Als ich um 8.23 Uhr darüber informiert wurde, daß in der von Magnus Gäfgen als Aufenthaltsort des Kindes bezeichneten Hütte am Langener Waldsee ein Schlaflager in Kindergröße mit Blutspuren gefunden worden war, fehlten zu dieser ultimativen Frist nur noch zwei Stunden. Magnus Gäfgen war zuvor stundenlang verhört worden, ohne uns bei der Suche nach dem Jungen weiterzuhelfen.

FOCUS: Warum dokumentierten Sie damals Ihr außergewöhnliches Vorgehen schriftlich statt Gäfgen stillschweigend beim Verhör einzuschüchtern?

Daschner: Solche Nacht-und-Nebel-Aktionen darf die Polizei nicht unternehmen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Durch die schriftliche Dokumentation und die am gleichen Tag erfolgte Benachrichtigung des zuständigen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft war sichergestellt, daß eine strikte Trennung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erfolgte. Meine Fragestellung beschränkte sich einzig auf den Verwahrort des entführten Kindes. Daß die Staatsanwaltschaft dennoch – nach dreieinhalb Monaten Untätigkeit – gegen mich ein Verfahren wegen des Verbrechenstatbestands der Aussageerpressung eingeleitet hat, ist selbst bei Anwendung einfachster juristischer Maßstäbe unerklärlich.

FOCUS: Wie beurteilen Sie die juristische Debatte, die sich an Ihrem Fall entzündet hat?

Daschner: Mit der – sicher wohlgemeinten – Äußerung des damaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, die am 19. Februar 2003 in den Medien veröffentlicht wurde, erwuchs eine neue Dimension, die dem konkreten Einzelfall nicht gerecht wurde. Er hatte erklärt: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten.“

FOCUS: Haben Sie denn keine Folter angedroht?

Daschner: Der Begriff der „Folter“ war von Anfang an völlig fehl am Platz. Eine Maßnahme dieser Intensität und Zielrichtung war nie Gegenstand der polizeilichen Überlegungen. Ebenso wenig wie der Staat selbst foltern darf, darf er die Folterung eines Verbrechensopfers sehenden Auges zulassen. Maßnahmen des Polizeirechts und der Notwehr sind niemals „erlaubt“, sie können aber im konkreten Einzelfall „gerechtfertigt“ sein – und nur darum ging es!

FOCUS: Dennoch hat Sie das Gericht zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt.

Daschner: Das Urteil wurde in der juristischen Fachliteratur heftig kritisiert. Das Landgericht Frankfurt hätte zumindest nach dem elementaren Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten – auf Freispruch entscheiden müssen, selbst wenn es anderer Rechtsauffassung war. Statt dessen hat es ohne fundierte Begründung einen zeitlichen Spielraum für weitere – ungeeignete – Ermittlungsmaßnahmen unterstellt.

FOCUS: Warum sind Sie dann nicht in die Berufung gegangen?

Daschner: Weil ich der Familie und mir eine Fortsetzung der öffentlichen Kampagne nicht zumuten konnte.

FOCUS: Es gibt auch Rechtslehrer, die meinen, Sie seien vor Gericht zu glimpflich davongekommen.

Daschner: Für die Besorgnis mancher Juristen vor einem zu weit reichenden Entgegenkommen gegenüber der polizeilichen Exekutive habe ich Verständnis. In meinem Fall meldeten sich aber auch Populisten zu Wort. Am grünen Tisch, wenn man nicht selbst in der Verantwortung für ein Menschenleben steht, läßt es sich bekanntlich trefflich fabulieren. Das gilt vor allem dann, wenn man im Nachhinein weiß, daß der Junge zu dieser Zeit bereits tot war – und wenn es sich nicht um das eigene Kind handelt. Die von kritischen Rechtslehrern erhobene Forderung, für die Menschenwürde des Täters müsse in Kauf genommen werden, das entführte Kind qualvoll sterben zu lassen, kann ich mit meinem Gewissen jedenfalls nicht vereinbaren.

FOCUS: Braucht der Staat in Extremsituationen erweiterte Handlungsmöglichkeiten, um Leben zu retten?

Daschner: Nein, ich habe von Anfang an erklärt, daß die Gesetze ausreichen. Voraussetzung ist allerdings, daß sie durch Staatsanwaltschaft und Gericht korrekt angewendet und nicht durch mediales Getöse beeinflußt werden.

FOCUS: Haben Sie in der für Sie schwierigen Zeit Unterstützung erfahren?

Daschner: Ich habe Tausende Briefe, E-Mails und Anrufe mit großer Anteilnahme von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die keinerlei Verständnis für das Vorgehen der Justizbehörden aufbringen konnten. Vielfach war von einem „Pilatus-Urteil“ die Rede, das weder „im Namen des Volkes“ noch „im Namen des Gesetzes“ ergangen sei. Diese Unterstützung war vor allem für meine Familie eine große Hilfe, und dafür bin ich sehr dankbar.

FOCUS: Gab es auch Zuspruch von der Familie von Metzler?

Daschner: Die Familie von Metzler hatte und hat ein sehr schweres Schicksal zu ertragen. Ich weiß, daß auch das Strafverfahren gegen Magnus Gäfgen eine enorme Belastung für sie darstellte, zumal ursprünglich beabsichtigt war, mehrere Mitglieder der Familie als Zeugen zu vernehmen. Persönlich hatte ich mit Herrn von Metzler am Tag nach Jakobs Entführung erstmaligen Kontakt, danach erst wieder – auf seinen Wunsch – nach meiner Verurteilung. Aus diesem Gespräch ist mir bekannt, daß er sich um meine Familie und mich große Sorgen machte.

FOCUS: Wie haben Ihre Angehörigen den Aufruhr um Ihre Person aufgenommen?

Daschner: Es war für meine Frau und meine Töchter, aber auch für den weiteren Familienkreis nur sehr schwer erträglich. Die wochenlange Durchleuchtung unseres privaten Umfelds durch Medienvertreter, vor allem aber die ständige Verwendung des unsäglichen Begriffes „Folter“ und die teilweise unwahre Berichterstattung sind ein sehr hoher Preis, den wir für diese Art der „Pressefreiheit“ bezahlen mußten. Durch die Vorgehensweisen von Medien und Justizbehörden ergab sich das Problem, daß auch irrationale Geister auf den Plan gerufen wurden, deren Aktionismus von aggressiven Demonstrationen im unmittelbaren Wohnbereich bis zur Morddrohung reichte.

FOCUS: Magnus Gäfgen verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Seine Anwälte argumentieren, die von Ihnen befohlene Gewaltandrohung sei der massivste Verstoß gegen das Folterverbot in der Nachkriegsgeschichte.

Daschner: Es ist bedauerlich, daß die Medien einem wegen Mordes unter besonders schwerer Schuld rechtskräftig verurteilten Straftäter und seinem Advokaten noch immer eine Plattform zur eitlen Selbstdarstellung bieten. Wenn in diesem Verfahren von „Folter“ die Rede sein kann, dann war es die brutale Ermordung des elfjährigen Kindes Jakob von Metzler und das, was seiner Familie angetan wurde. Mein Auftrag an meinen Mitarbeiter Ortwin E. am Morgen des 1. Oktober 2002 lautete, Gäfgen noch einmal mit allem Nachdruck zu dem Aufenthaltsort des Kindes zu befragen, an sein Gewissen zu appellieren und auf die akute Lebensgefahr hinzuweisen. Für den Fall der weiteren Weigerung sollte er ankündigen, daß sich die Behördenleitung damit nicht zufrieden geben könne; er müsse damit rechnen, daß gegen ihn unmittelbarer Zwang angewendet werde. Dieses Gespräch fand nur wenige Minuten später statt. Ohne weitere Einwirkung räumte Magnus G. danach im Konjunktiv ein, daß Jakob von Metzler tot sein könnte, und nannte schließlich auch den See bei Birstein, in den er die Leiche geworfen hatte.

FOCUS: Hatten Sie Gäfgen in Panik versetzt und traumatisiert?

Daschner: Er machte später keinerlei Andeutungen, daß er bedroht oder genötigt worden sei. Irgendwo stand der ironische Satz zu lesen, Gäfgen sei der erste Gefolterte, der erst im Nachhinein durch einen Vermerk seines Folterknechts erfuhr, daß er gefoltert worden sei.

FOCUS: Das Innenministerium löste Sie als Vizepräsidenten des Frankfurter Polizeipräsidiums ab und machte Sie zum Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei. Sehen Sie darin eine Beförderung?

Daschner: Cui dolet, meminit – wer litt, vergißt nicht. Er erinnert sich insbesondere daran, was vor der Übertragung des neuen Amtes geschehen ist. Die Abberufung aus dem Amt des Frankfurter Polizeivizepräsidenten war eine öffentliche Demontage, die durch nichts ausgeglichen werden kann.

FOCUS: Was würden Sie einem Polizisten raten, wenn er sich in einer ähnlichen Situation wie im Fall Metzler an Sie wenden würde?

Daschner: Nach den bedrückenden Erfahrungen der vergangenen dreieinhalb Jahre ist es schwierig, einen Rat zu geben. Es ist letztlich eine Frage des Gewissens, ob man mit dem Bewußtsein leben kann, den Tod eines Menschen mitverschuldet zu haben, obwohl man sein Leben hätte retten können.

Quelle: Focus, 24. Juli 2006.


Zitate

  • „Am grünen Tisch, wenn man nicht selbst in der Verantwortung für ein Menschenleben steht, läßt's sich bekanntlich trefflich fabulieren. Das gilt vor allem dann, wenn man im Nachhinein weiß, dass der Junge zu dieser Zeit bereits tot war – und wenn es sich nicht um das eigene Kind handelt.“
  • „Der Tatverdächtige hat erklärt, das Kind lebe noch. Wir wollten wissen, wo es ist. Sollten wir die Hände in den Schoß legen? Ich stehe dazu und würde wieder so handeln.“[1]

Verweis

Fußnoten

  1. Frankfurter Rundschau, 19. Februar 2003