Wurzelmangel

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Ein Wurzelmangel meint in der Rechtssprache einen Fehler, der einen möglichen Grund des Scheiterns eines Vertragsschlusses darstellt. Da es bestimmte Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen eines Vertrages gibt, kann es zu Wurzelmängeln kommen, wenn diese nicht erfüllt sind. Hierbei heftet der Mangel der „Wurzel“ des Vertrages an.

Ein Wurzelmangel führt zur absoluten Nichtigkeit des Vertrages, d.h. er gilt von Anfang an nicht.

Um Wurzelmängel zu verhindern müssen folgende Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsschlusses erfüllt sein:

  • Geschäftsfähigkeit der Vertragsschließenden
  • Fehlen von Willensmängeln
  • Möglichkeit (Erfüllbarkeit) des Vertragsinhaltes
  • Erlaubtheit des Vertragsinhaltes
  • Beachtung etwaiger Formvorschriften