Zwangssterilisation

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Als Zwangssterilisation werden staatliche Maßnahmen zur Unfruchtbarmachung bezeichnet. Im Unterschied zur Kastration beim Mann, die in aller Regel das sexuelle Erleben beschädigt oder tilgt, kann eine Sterilisation so durchgeführt werden, daß sogar die Orgasmusfähigkeit erhalten bleibt. Im Unterschied zur Genitalverstümmelung bei der Frau, die das sexuelle Erleben abtötet (und abtöten soll), kann eine chirurgische oder chemische Sterilisation sogar von der Betroffenen unbemerkt bleiben, wenn sie beispielsweise gleichzeitig verhütet.

Fälle, die erst in jüngerer Zeit bekannt wurden, waren

  • Zwangssterilisation äthiopischer Juden, durch staatliche Instanzen Israels angeordnet.[1]
  • Zwangssterilisation indigener Frauen und Männer in Peru während der Amtszeit des gebürtigen Japaners Alberto Fujimori.[2]

Die heimliche Durchführung von Maßnahmen der Zwangssterilisation (Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen) gilt heute als schwere Menschenrechtsverletzung. In großem Umfang wurden solche Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Eugenik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weltweit vorgenommen. Außerdem gab es sie regulär (ohne öffentliche Debatte und meist auch ohne ärztliche Aufklärung, gegenüber den Patienten, über die Folgen eines Eingriffs) im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Operationen bei intersexuell geborenen Kindern (→ Zwitter).

Während des Dritten Reiches galt eine gesetzliche Bestimmung, die Maßnahmen der Sterilisierung von Erbkranken in die ärztliche Verantwortung stellten (→ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) und als Regel die freiwillige und willentliche Sterilisierung vorsahen. Heute wird oft nicht gesehen, daß die auf zwangsweise Anwendung bezogenen Einzelbestimmungen dieses nationalsozialistischen Gesetzes die Umsetzung wissenschaftlicher Forderungen zur Volksgesundheit waren, und daß sie – wie vergleichbare Regelungen in Skandinavien, den VSA und anderen Staaten – damals als erreichter Stand wissenschaftlich fundierter Bevölkerungspolitik galten (und keineswegs als verbrecherisch oder als Unrecht).

Siehe auch

Fußnoten