Zyklon A

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Zyklon A ist die Handelsbezeichnung eines flüssigen Lösungsmittels zur Schädlingsbekämpfung, das auch als Binde- und Stabilisierungsmittel für feste Kampfstoffe in Betracht kam, welches im Ersten Weltkrieg entwickelt wurde. Es war ein Gemisch aus Zyankohlensäuremethyl- und Zyankohlensäureäthylester mit ca. 10% Chlorkohlensäuremethylesther. Das Produkt enthielt ca. 30% gebundene Blausäure. Da Blausäure selbst bei tödlicher Konzentration nicht leicht wahrgenommen wird, suchte man Mittel, die für Menschen keine so große Gefahr darstellten. Dieser Anforderung entsprach Zyklon A, dem ein stark zu Tränen reizender, unatembarer Stoff beigemengt war.

Zyklon A wurde flüssig zur Schädlingsbekämpfung in Räumen versprüht. Die Herstellung in Deutschland wurde durch das Versailler Diktat verboten, da es als Ausgangsprodukt für Kampfmittel erachtet wurde. Nachfolgemittel wurde im Jahre 1923 das feste, von der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (DEGESCH) hergestellte Zyklon B.

Im Nürnberger Tribunal wurde behauptet, daß mit der Flüssigkeit Zyklon A angeblich Menschentötungen vorgenommen worden sein sollen:[1]

Diese ungeheuerlichen Greueltaten wurden nach einem eigenen verbrecherischen System begangen. Es gab einheitliche Methoden der Tötung: überall die gleiche Einrichtung der Gaskammern, die gleichen Massenstanzen der runden Büchsen mit dem Giftstoff »Zyklon A« oder »Zyklon B«, die nach den gleichen Serienentwürfen gebauten Krematoriumsöfen, die gleiche Planung der »Vernichtungslager«, der gleiche Bau der übelriechenden »Todesmaschinen«, die von den Deutschen »Gaswagen«, von unseren Leuten »Seelentöter«, »Duschegubka« genannt wurden, die technische Ausarbeitung der Konstruktion der Wandermühlen zur Vermahlung der Menschenknochen, das alles zeugte von dem Vorhandensein des einheitlichen bösen Willens, der die einzelnen Mörder und Henker vereinte.[2]

Das „Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der Deutschen Demokratischen Republik“ schreibt in einem Pamphlet mit der Bezeichnung „Damals in Sachsenhausen“ auf Seite 58:

Die für den Gastod bestimmten Gruppen betraten die als Duschraum getarnte Gaskammer, entledigten sich ihrer Kleidung und warteten. Dann wurden die gassicheren Türen geschlossen, die Ampullen mit flüssiger Blausäure - Zyklon A - in den Behälter außerhalb der Kammer eingeführt, die Blausäure verdampfte durch Erhitzung, und das Gas strömte durch ein Rohr in den Todesraum.

Literatur

  • Gustav Lederer: Einführung in die Schädlingskunde, 1928

Fußnoten

  1. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945-1. Oktober 1946, Bände 7-8, S. 484ff.
  2. Nürnberger Tribunal, Neunundfünfzigster Tag. Donnerstag, 14. Februar 1946, Nachmittags