Besatzungskosten

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Besatzungskosten bezeichnet man die finanziellen Ausgaben, die durch die Besetzung (Okkupation) eines anderen Landes bzw. anderen Staatsgebietes durch entsprechende Besatzungstruppen nebst Ausrüstung und Versorgung entstehen.

Zweiter Weltkrieg

Die nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch die alliierten Invasoren verursachten Besatzungskosten mußte das deutsche Volk jeweils voll tragen, zusätzlich zu den Reparationen, Gebietsabtretungen, Patentdiebstahl, Menschenraub und Sklavenarbeit und sonstigen Verlusten.

Westdeutschland wurde 1948 zwar in den sogenannten Marshallplan einbezogen und erhielt bis 1952 ca. 1,4 Mrd. US-Dollar Wirtschaftshilfe – ein Kredit, also quasi eine US-Investition, die später durch Zins und Zinseszins etwa in doppelter Höhe wieder zurückgezahlt wurde – von den USA. Die Alliierten verlangten jedoch von den Deutschen ca. 2,4 Mrd US-Dollar jährlich allein für ihre Besatzungskosten! Dies entsprach ca. der Hälfte der Kommunalausgaben des Jahres 1948. Im Jahre 1951 verlangte die „Alliierte Hohe Kommission“ von der West-BRD Besatzungskosten in Höhe von 6,6 Milliarden DM. Der gesamte Bundeshaushalt im selben Jahr betrug ganze 20 Milliarden DM.[1]

Nach dem Ende der offiziellen Besatzung blieben diese Truppen einfach im Land, jetzt nicht mehr „Besatzer“, sondern „Beschützer“ und „Befreier“ genannt. Der Haushaltsposten blieb bestehen, statt Besatzungskosten wurden jetzt „Stationierungskosten“ eingetrieben. Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge belaufen sich die „Kosten der Stationierung“ der Besatzer für den Zeitraum von 2005 bis 2011 auf insgesamt 550 Millionen Euro.[2]

Die Bundesregierung mußte seit 2012 bis 2019 für die seit Kriegsende in der BR-Deutschland stationierten amerikanischen-Truppen 243 Millionen Euro bezahlen, wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold hervorgeht. Demnach wurden mit diesem Betrag Versorgungsleistungen für ehemalige Mitarbeiter und die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden finanziert. Weiterhin beteiligte sich die Bundesregierung auch an den Baukosten der US-Militärs; 480 Millionen Euro, welche die BRD-Regierung von 2012 bis 2019 für alle militärischen Baumaßnahmen von Nato-Partnern in Deutschland verplant hat, seien „fast ausschließlich“ auf Amerika entfallen. Die rechtliche Regelung findet sich in Artikel 120 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[3]

Literatur

  • Werner Symanek: Tribute. 1,5 Billionen Euro: Siegerbeute, Tributzahlungen, Besatzungskosten, Wiedergutmachungen, VAWS, 2022, ISBN‎ 978-3927773585 [108 S.]; erhältlich beim Buchdienst Hohenrain

Fußnoten

  1. vgl.: Junge Freihet 11/2011, S. 19
  2. 33-cabinet.png Abgerufen am 14. Mai 2012. Bei WebCite® archivieren.Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen StreitkräftenOffenerHaushalt.de
  3. Artikel 120 GG, gesetze-im-internet.de