Festungshaft
Die Festungshaft (auch als Festungsstrafe, in Österreich zeitweise als Staatsgefängnis bezeichnet) war bis 1945 eine im deutschen Strafgesetzbuch festgelegte besondere Form der Freiheitsstrafe.
Festungshäftlingen billigte man eine ehrenhafte Gesinnung zu. Die Festungshaft wurde daher auch als Ehrenhaft bezeichnet. Sie war eine custodia honesta (lateinisch nicht entehrende Strafe) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehörige höherer Stände, bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.
Berühmte Festungshäftlinge waren:
- Coelestin V. (von 1294 bis 1296 auf Veranlassung Papst Bonifatius VIII., um ein Schisma zu verhindern)
- Fritz Reuter (von 1833 bis 1840 wegen „Majestätsbeleidigung und versuchtem Hochverrat“),
- Werner von Siemens (1842 wegen eines Duells, in dem er als Sekundant fungiert hatte),
- August Bebel (1872 im Zuge des Leipziger Hochverratsprozesses),
- Adolf Hitler und Rudolf Heß (die nach dem Marsch auf die Feldherrnhalle 1923 ein Jahr Festungshaft in Landsberg am Lech verbüßten),
- Karl Liebknecht, der 1907 zu eineinhalb Jahren verurteilt wurde,
- Frank Wedekind (wegen Majestätsbeleidigung für ein im "Simplizissimus" veröffentlichtes politisches Gedicht),
- Anton Graf von Arco-Valley, der am 21. Februar 1919 den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner erschoss und der nach einem Todesurteil zu Festungshaft begnadigt wurde.