Hochverrat

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Hoch- oder Vaterlandsverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates durch Verrat zu zerstören.

Hochverrat im Strafgesetzbuch

Zur Zeit der sogenannten Weimarer Republik war dieser Straftatbestand durch den Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches (Vorbereitung zum Hochverrat) definiert. Die Auslegung war ähnlich der des Deutschen Kaiserreiches.

Drittes Reich

Hoch- und Landesverräter der Roten Kapelle

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde nach Paragraph 80 des RStGB (Reichsstrafgesetzbuch) zwischen Gebietshochverrat und Verfassungshochverrat unterschieden. Der politische Widerstand, der auf den Sturz der Staatsführung abzielte, wurde von der Justiz als eben jener Verfassungshochverrat eingeordnet. Für diese Delikte war der Volksgerichtshof zuständig. Der Kieler Strafrechtslehrer Georg Dahm drückte es 1935 so aus:

„Der nationalsozialistische Staat will die Verteidigungslinie vorverlegen, er will nicht abwarten, bis der Verbrecher seine Absicht verwirklicht.“

Roland Freisler, der Präsident des Volksgerichtshofes, präzisiert die Frage, was eigentlich Verfassungshochverrat ist, erstaunlich ungenau:

„Für den Volksgerichtshof ist Hochverrat das, was er für alle Volksgenossen ist, nämlich eine Gefährdung der nationalsozialistischen Lebensform des deutschen Volkes. Mehr braucht niemand zu wissen.“

Kriegsverrat

Bereits im März 1933 erging eine Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zur Beschleunigung des Verfahrens in Hochverrats- und Landesverratsangelegenheiten, welche die Voruntersuchung einschränkte und keinen Eröffnungsbeschluß mehr erforderte.[1] Am 14. April 1934 wurden die Bestimmungen zu Hoch- und Landesverrat verschärfend geändert. Die militärrechtliche Regelung zum Kriegsverrat beruhten ausdrücklich auf diesem Paragraphen:

„§ 91 b: Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reichs oder seiner Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft. Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich oder seine Bundesgenossen und nur ein unbedeutender Vorteil für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwerere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.“[2]

Die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Landesverrat wurden kriegsbedingt zweimal (1942 und 1944) weiter verschärft.

BRD

Nach 1945 setzten die Alliierten die Staatsschutzbestimmungen des ansonsten weitergeltenden Reichsstrafgesetzbuches des Deutschen Reiches außer Kraft. Doch kaum war die BRD installiert, ging die Regierung daran, ein umfassendes Staatsschutzrecht einzuführen. In der Begründung zum Regierungsentwurf vom 30. Mai 1951 hieß es:

„Der moderne Staat bedarf neuer Schutzvorschriften, die seine Verteidigungslinie in den Bereich vorverlegen, in dem die Staatsfeinde unter der Maske der Gewaltlosigkeit die Macht erschleichen.

In der gegenwärtigen BRD sieht das Strafgesetzbuch folgende Paragraphen für „Hochverrat“ vor:

  1. Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)
  2. Hochverrat gegen ein Land (§ 82 StGB)

Hochverratsvorwurf gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel

Zum zehnjährigen Bestehen der Kanzlerschaft von Angela Merkel am 22. November 2015 hat ein pseudonymer Verfasser – unter dem falsch geschriebenen Namen „Karl von Francois“ (ohne das französische -ç-) – eine juristisch ausgearbeitete Anklageschrift bezüglich des Hochverratsvorwurfs gegen die Bundeskanzlerin veröffentlicht. Da der Text in komprimierter Weise die von vielen Seiten erhobenen Vorwürfe klar strukturiert, erscheint ein Ausschnitt daraus hier als Langzitat:

„Unerlaubte Grenzübergänge sind mit den gleichen Methoden zu unterbinden, wie dies in allen anderen (zivilisierten und unzivilisierten) Staaten dieser Welt nach Recht, Gesetz und Gewohnheit üblich ist. Durch gutes Zureden wird kein Migrant vom Grenzübertritt abgehalten und erst recht nicht ein Terrorist mit Sprengstoff oder ein Drogenkurier mit 2 Kilogramm Heroin im Teddy des begleitenden Kindes. Unerlaubter Grenzübertritt – noch dazu ohne Papiere – ist verboten. Wie kommt es dann, dass die Bunderegierung dagegen seit Monaten praktisch nichts unternimmt und wie ist dies rechtlich zu bewerten? Weshalb schweigen die Polizeioberen obschon es dort gärt?
Letztlich gehören die Vorgänge der unkontrollierten Migration längst vor den Staatsanwalt:
1. Dass eine Anstiftung zu Taten nach § 95 Aufenthaltsgesetz (unerlaubte Einreise etc.) vorliegt, lässt sich überhaupt nicht bestreiten. Wenn die Täter (die Migranten) selbst im unvermeidbaren Verbotsirrtum handeln, lässt das die Strafbarkeit des Anstifters (der Bundeskanzlerin) nach § 29 StGB unberührt, wobei es zweifellos ein Strafschärfungsgrund ist, wenn der Anstifter diesen Irrtum erzeugt.
2. Darüber hinaus dürfte zusätzlich eine Täterschaft (der Bundeskanzlerin) wegen Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 1 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz vorliegen, weil ja ›zu Gunsten von mehreren Ausländern‹ gehandelt wird. Ein Handeln für einen Vorteil ist für diese Alternative nicht erforderlich. Die Strafvorschrift ist hier auch nicht so milde wie bei § 95, es geht bis zu 5 Jahren.
3. Auch § 88 Abs. 1 Nr. 4 StGB (verfassungsfeindliche Sabotage) dürfte im Kern und von den Auswirkungen her erfüllt zu sein. Dass die illegale Masseneinwanderung eine Bestrebung gegen die Sicherheit der Bundesrepublik darstellt, ist evident. Auch unter die anderen Merkmale kann das fragliche Handeln mit gutem Grund subsumiert werden: Die Störhandlungen werden von den illegalen Einwanderern begangen, über die die Bundeskanzlerin gerade dadurch Tatherrschaft hat und mittelbare Täterin ist, dass sie deren Verbotsirrtümer willentlich erzeugt hat. Strafrechtsdogmatisch ein Leckerbissen für Fachleute.
4. Zu allem Überfluss dürfte schließlich auch noch § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane) erfüllt sein.
Eine Rechtfertigung für das Verhalten der Bundeskanzlerin ist nicht ersichtlich. Moralische Erwägungen ohne vernünftige rechtliche Grundlage stehen nicht über dem Gesetz und berechtigen nicht, dieses auszuhebeln, auch nicht analog der Notstandsnorm des § 23 Aufenthaltsgesetz. Die Äußerungen der Bundeskanzlerin belegen klar, dass die ›Beschuldigte‹ eine Lawine losgetreten und durch fast stupide Halsstarrigkeit und vernunftwidrige Durchhalteparolen ihr Zerstörungswerk bewusst fortgesetzt hat und fortsetzt, so dass der Vorsatz nicht zweifelhaft sein kann. Die Bewegungen und Stimmungen der eigenen Bevölkerung missachtet sie ohnehin – die darin liegende Torheit könnte nicht größer sein.
Auch diverse völkerrechtliche und EU-Abkommen, die in die Problematik hineinspielen, entlasten die Kanzlerin nicht: Es ist offensichtlich, dass Deutschland inzwischen als einziges Land in Europa die Tore weit geöffnet hält, während sie in allen anderen Ländern bereits geschlossen sind bzw. (aus Hilflosigkeit und Wahl des einfachsten Mittels) die Migranten einfach nach Deutschland durchgewunken werden. Dass aber völkerrechtliche Normen und solche der EU nur für Deutschland Gültigkeit haben sollen, steht nirgendwo geschrieben. Der/die Bundeskanzler(in) ist generell nur dem deutschen Volk verpflichtet, sonst niemandem.
5. Verfassungsrechtlich dürfte die Rechtslage auch klar sein: Ein doppelter Verfassungsbruch liegt auf der Hand: einmal durch Usurpation von exekutivischen Kompetenzen durch die Kanzlerin, und weiter durch die offene Äußerung, die Interessen der Immigranten über die der Bürger Deutschlands zu setzen, dessen/deren Nutzen zu mehren die Kanzlerin geschworen hat. Die berühmte Äußerung, dann sei das nicht mehr ihr Land, bedeutet den Putsch von oben durch Proklamation eines neuen Staatsziels.“[3]

Erfahrene Juristen wissen, daß wenige qualifizierte Rechtsargumente im Verfahren wirkungsvoller sind als eine um Vollständigkeit bemühte Auflistung von Umständen, Sachverhalten oder Straftatsvermutungen. Der moralische Verrat Merkels und die kalt berechnende Täuschungsabsicht sind insgesamt sicher noch ungeheuerlicher als das Beschriebene, aber zugleich strafrechtlich weniger greifbar.

Text von Michael Winkler

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Hochverrat ist nach allgemeiner Ansicht eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Es übertrifft den einfachen Mord und steht auf einer Stufe mit dem Massenmord. [...] Hochverrat ist der Verrat am eigenen Staat, am eigenen Volk, an der eigenen Nation. Hochverräter arbeiten für die Feinde des Landes, zum Schaden jener Leute, die sie als Mitbürger für vertrauenswürdig einstufen. Hochverräter wurden früher einfach hingerichtet, eine Begnadigung war so gut wie ausgeschlossen. [...]

Da die Bundesrepublik Deutschland von den Feinden des Deutschen Reiches gegründet wurde, arbeiten alle Deutschen [...], soweit sie im Dienst der BRD stehen, für den Feind. Dieses Arbeiten für den Feind ist demnach ganz eindeutig Hochverrat. [...]

Jetzt haben die Ausländer das Sagen in den einst so deutschen Konzernen. Ausländer, denen es um den Profit geht, nicht um deutsche Arbeitsplätze. Wer eine solche Regierung hat, braucht keine äußeren Feinde mehr. Der gezielte Ausverkauf deutschen Eigentums an das Ausland ist Hochverrat an der deutschen Wirtschaft. [...]

Laut Statistik stagniert die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer in der BRD seit den siebziger Jahren. Die Zahl der Ausländer im Land hat sich seither vervierfacht. [...] Natürlich kennt die politische Führung diese Zahlen. Natürlich wissen die Politiker, daß der allergrößte Teil der Zuwanderer keinerlei berufliche oder bildungsähnliche Voraussetzung mitbringt. Trotzdem werden unablässig Menschen ins Land geholt, die schon in ihrem Heimatland, unter vertrauten Bedingungen, keine Arbeit gefunden haben. [...]

Die fortwährende Überfremdung, die gezielte Abschaffung des deutschen Wesens, ist Hochverrat am deutschen Volk. [...]

Die Europäische Union ist eine Veranstaltung zur Ausplünderung der deutschen Arbeitskraft. Schon die erste Vorgängerinstitution, die Montan-Union, diente dazu, den deutschen Bergbau der französischen Kontrolle zu unterwerfen. Nach dem ersten Weltkrieg hatte Deutschland ganz offiziell Tribute zu zahlen und Güter abzuliefern. Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte die Ausplünderung viel eleganter. Statt der primitiven Demontagen der ersten Jahre wurde eine „Mitbestimmung“ installiert. [...]

Der Versailler Vertrag hat die Wirtschaft Frankreichs und Englands mit leistungslosem Geldzufluß versorgt, jetzt besorgte die EG (Europäische Gemeinschaft) das viel gründlicher, in scheinbarer Partnerschaft, statt offensichtlicher Ausplünderung durch Tribute. [...]

„Das ist Versailles ohne Krieg“, also die völlige Ausplünderung Deutschlands, ohne einen einzigen Schuß abzufeuern, ohne einen einzigen Soldaten zu verlieren. [...]

Aber die EU allein reichte nicht aus. Einstmals wurde den Besiegten des zweiten Weltkriegs die „Besatzungskosten“ aufgebürdet, sie sollten also dafür bezahlen, daß sie von den Stiefeln der Sieger in den Staub getreten wurden. Nach dem Ende der Besatzung blieben diese Truppen einfach im Land, jetzt nicht mehr als „Besatzer“, sondern als „Beschützer“. Der Haushaltsposten blieb bestehen, statt Besatzungskosten wurden jetzt „Stationierungskosten“ eingetrieben. Die Soldaten der Siegermächte sorgten dafür, daß die „deutschen Freunde“ weiterhin von den Stiefeln der Sieger in den Staub getreten wurden. [...]

Konrad Adenauer hat 1952 Wiedergutmachungen mit Israel ausgehandelt, endgültig und abschließend. Seitdem ist nichts endgültig und schon gar nichts abgeschlossen. Offiziell sind mindestens 152 Milliarden Euro an Israel geflossen, und trotzdem ist noch nichts wiedergutgemacht oder gar abgeschlossen. [...] Die fortwährenden Zahlungen aus einer Selbstverpflichtung der BRD-Führung sind Hochverrat am deutschen Volksvermögen. [...]

Die Geschichtskenntnisse der „Qualitäts“-Medien beschränken sich auf das, was früher zu Recht Feindpropaganda genannt wurde. Die deutsche Alleinschuld am ersten Weltkrieg wurde im Versailler Vertrag festgelegt, um ruinöse Reparationen einzufordern. Diese Alleinschuld wird immer noch von jenen Sendern behauptet, die von deutschen Gebührenzahlern finanziert wurden. [...]

Die gleichen Medien benutzen gerne Formulierungen wie „Überfall auf Polen“ oder „Überfall auf die Sowjetunion“. Wer eine geschichtliche Richtigstellung versucht, wird bezichtigt, den zweiten Weltkrieg „umdeuten“ zu wollen. Umdeuten? Der Kriegsplan der Polen besagte, die Wehrmacht im eigenen Land zu zerschlagen und sich dann mit den von Westen einfallenden Franzosen und Briten in Berlin zu treffen. 1939 hat Deutschland bis kurz vor Kriegsausbruch Verhandlungsvorschläge unterbreitet, während in Polen bereits eifrig ethnische Säuberungen durchgeführt wurden, mit einem wachsenden Druck auf den deutschen Bevölkerungsteil. [...]

Das schlimmste Kapitel der erzwungenen deutschen Geschichtsschreibung ist jedoch etwas, das seit einer jüdisch finanzierten US-Filmproduktion „Holocaust“ genannt wird. Jeder Versuch, diese Ereignisse richtig zu stellen, wird von BRD-Gerichten unterbunden. Sogar der Antrag auf eine Beweisführung ist strafbar! Naturwissenschaftliche Argumente, die sonst vor Gericht als die eindeutigsten Beweise angesehen werden, sind nicht einmal zugelassen. [...]

Die fortgesetzte Volksverhetzung durch unwahre Propaganda-Behauptungen ist Hochverrat an der deutschen Geschichte. [...]

Es läßt sich statistisch zeigen, daß etwa 5 % der Menschen das Zeug haben, neue Maschinen zu entwickeln. [...]

Auch wenn es für linke Ideologen fast unbegreiflich ist: Die Menschen sind nicht allesamt gleich befähigt! [...]

Die beste Erzieherin für Kinder ist die eigene Mutter. Nicht der Staat, sondern die Eltern stehen in der Verantwortung. Keine Kinderbewahranstalt mit Funktionärserziehung kann das ausgleichen, was das Elternhaus versäumt.

Alle Glieder einer Gesellschaft sind wichtig. Der Arbeiter des Geistes steht nicht über dem Arbeiter der Faust, der eine ist kein Prolet, der andere kein Eierkopf. Wenn gerade die Linken, die sich als Vertreter der Arbeiter sehen, die Akademisierung zum alleinigen Bildungsziel erheben, zeugt das eher von Verachtung gegenüber den Arbeitern, als von deren Wertschätzung. [...]

Fehlplanungen im Bildungssystem, ideologische Experimente mit der Erziehung unserer Kinder, sind Hochverrat an der Zukunft des deutschen Volkes. [...]

Statt Erziehung zur Verantwortung kommt der Polizeiknüppel zum Einsatz. Auf der einen Seite wird die unendliche Freiheit betont, ohne darauf hinzuweisen, daß die eigene Freiheit dort endet, wo die Freiheit des Mitmenschen beeinträchtigt wird. [...] Doch statt die Einsicht zu fördern, wird überall abkassiert. [...]

Dieser sogenannte Staat stellt mal eben 400 Milliarden Euro für Banken bereit, fungiert aber als Hehler, wenn er hofft, 400 Millionen an Steuergeldern einzutreiben. Dieser sogenannte Staat schickt weltweit Soldaten in den „Krieg gegen den Terror“, schafft es aber nicht die Bürger im eigenen Land zu schützen. Damit diese Bürger wehrlose Opfer werden, wurde das restriktivste Waffenrecht der Welt eingeführt. Um die Bürger bis ins letzte zu gängeln, gibt es in der BRD das komplizierteste Steuerrecht der Welt, in dem sich alle möglichen Interessen, aber keinerlei Logik findet. [...]

Früher gab es Arbeitslosenhilfe, die dem Bedürftigen einen Rest Würde beließ. Sie berechnete sich nach dem früheren Einkommen, nach dem durch eigene Tüchtigkeit verdienten Geld. Heute gibt es „Hartz IV“, unabhängig von aller Vorgeschichte. Der Ingenieur, der zu alt geworden ist, um noch eine Stelle zu finden, bekommt das Almosen staatlicher Sozialhilfe, steht gleich einem zugewanderten Araber, der noch keinen Handstreich in der BRD gearbeitet, keinen Cent in das Sozialsystem eingezahlt hat. Solche Gesetze zeigen die Verachtung der Regierenden für das Volk. Interessengesteuerte Funktionärsoligarchie ist Hochverrat an den Interessen des deutschen Volkes. [...]

Der Kampf gegen Deutsch ist die größte und umfassendste Form der Volksverhetzung, die jemals in diesem Land stattgefunden hat. Dieser Kampf findet auf zwei Ebenen statt: Hinter den Kulissen wird die deutsche Sprache bekämpft und die deutsche Kultur. [...] Die „neue deutsche Rechtschreibung“ soll ja nur die Schreibregeln und die Grammatik vereinfachen, nicht wahr? [...] Deutsch ist die verbreitetste Sprache in der EU, deshalb sprechen die EU-Behörden so häufig Englisch oder Französisch, ohne daß eine BRD-Regierung dagegen ankämpft. Man begnügt sich mit der Rolle des Zahlmeisters. Der eigentliche Kampf gegen Deutsch findet jedoch auf der Bühne selbst statt, natürlich unter falscher Flagge. Die Tarnbezeichnung lautet „Kampf gegen Rechts“. [...]

Rechts ist ein Kampfbegriff, der das verbirgt, was wirklich gemeint ist: Deutsch. Seit über hundert Jahren sind die Deutschen die Sündenböcke der Welt. Der von den Regierenden geschürte Haß auf alles Deutsche stürzte die Völker der Welt in zwei Weltkriege. Die Auslöschung des Deutschen ist noch immer nicht gelungen, nach so vielen Millionen Toten und 65 Jahren der Umerziehung und Feindpropaganda. [...]

Der Kampf gegen Deutsch, die völlige Unterdrückung von allem Deutschen, ist Hochverrat an der deutschen Seele.

Grundgesetz, Artikel 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Wie schön für die Hochverräter. Zum Glück gilt das Grundgesetz nur für die Bundesrepublik Deutschland, für ein Gebilde, das selbst Hochverrat am deutschen Volk bedeutet. Die Weimarer Verfassung läßt die Todesstrafe zu. Die Verfassung des Kaiserreiches läßt die Todesstrafe zu. Und die Strafgesetze des Kaiserreiches sowie der Weimarer Republik sehen für Hochverrat genau diese Todesstrafe vor. [...]

Die BRD ist nicht Deutschland, sie ist eine Konstruktion zur Ausübung der Fremdherrschaft. Als die DDR aufgelöst wurde, hat man Leute, die sich nach DDR-Recht völlig korrekt verhalten haben, vor BRD-Gerichte gezerrt. Das Gerichtsgebäude steht schon, in Nürnberg. Und die historische Richtstätte gibt es ebenfalls noch. So wird Nürnberg doch noch zum Ort der Gerechtigkeit.


Zitate

  • „Frau Merkel begründet ihr Handeln gerne damit, dass man die Fluchtursachen bekämpfen müsse. Im Grunde ist das ein Aufruf an uns, sie selbst zu bekämpfen.“[4]
  • „Was fühlt das Lebewesen namens Merkel, wenn es den Fernseher einschaltet, und, falls es dazu überhaupt imstande ist, darüber nachdenkt, was es angerichtet hat, als es das Land binnen kürzester Zeit mit einer Million Menschen überschwemmen ließ, die mit überzogenen Versprechungen und Honigtöpfen angelockt wurden, die dem Krieg und Terror nicht nur entflohen sind, sondern ihn mit sich schleppen wie eine Seuche, gegen die wir mangels Gewöhnung nicht mehr immun sind, der wir ohne innere wie äußere Abwehrkräfte gegenüberstehen? Es ist ganz und gar unmöglich, daß sich entsprechend motivierte Kreise die Chance, die Merkel ihnen so großzügig geschenkt hat, haben entgehen lassen. Wir können davon ausgehen, daß in den letzten Monaten tausende potenzielle Schlächter und Terroristen über die Flüchtlingsströme nach Europa und Deutschland geschleust wurden; bereits im Februar [Daily Mail kurz zuvor, sowie Epoch Times vom 20. Februar 2015] wurde dieses Vorhaben via IS offen angekündigt. [...] Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland herrschen volksfeindliche Regierungen, die mehr oder weniger offen eine Politik des Bevölkerungsaustausches im großen Maßstab verfolgen. Sie sind nicht nur unfähig und unwillig, ihre Völker und Bürger zu schützen, indem sie etwa die Grenzen bereits dicht machen würden, ehe das Schlachten beginnt, sie bringen sie auch noch durch aktives, offensives Handeln in Gefahr, indem sie wie im Falle Merkel einen Nero-Befehl 2.0 ausgeben und die Schleusen besinnungslos öffnen. Warum sollten solche Staaten und solche Eliten moralisch nicht imstande sein, eine Strategie der Spannung [zu] verfolgen? Ein ›let it happen‹ ist im Falle des 13. November keineswegs ausgeschlossen. Ein in Panik versetztes, emotionalisiertes Volk ist wie Wachs in den Händen der Machthaber. Und das künftige multethnische, multikulturelle Europa, innerlich zerrissen von der Politik der Masseneinwanderung und der kulturellen Selbstauflösung, wird auf die Dauer nur durch repressiv-diktatorische Maßnahmen regierbar sein. Der Terror ist ein vorzüglicher Vorwand, diese Kontrollen weiter auszubauen.“Martin Lichtmesz[5]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Verordnung des Reichspräsidenten zur Beschleunigung des Verfahrens in Hochverrats- und Landesverratssachen vom 18. März 1933
  2. § 91 b Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934
  3. Karl von Francois (Pseudonym): Hochverrat der Bundeskanzlerin?, MMnews.de, 22. November 2015
  4. Willy Wimmer: Nürnberg lässt grüßen, Compact. Magazin für Souveränität, Januar 2016, S. 25
  5. Martin Lichtmesz: Terror in Paris, Sezession im Netz, 14. November 2015