Gerstein, Kurt

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Kurt Gerstein

Kurt Gerstein (Lebensrune.png 11. August 1905 in Münster (Westfalen); Todesrune.png 25. Juli 1945 in Paris) war Zeuge der Alliierten gegen Deutschland. Der später sogenannte Gerstein-Bericht gilt als Indiz für eine Vergasung von Juden in deutschen Internierungslagern. Ohne Beleg, und als Papierquelle mit entscheidenden dokumentarischen Schwächen und Problemen, wird dieser Bericht bis heute als festes Fundament einer unbezweifelbaren geschichtlichen Schande für alle Deutschen propagiert, während er faktisch das Gegenteil belegt: Nicht ein „Tätervolk“ hat „singuläre“ Verbrechen begangen, sondern vielmehr hat eine rücksichtslose alliierte Kriegspropaganda den Status der „bedingungslosen Kapitulation“ umstandslos verwendet, um – mit den Mitteln der Hetze, der Legendenbildung und einer rigiden Zeugenauswahl – Geschichtsfälschung zu betreiben. Die Fakten liegen heute offen zutage, aber freie Geschichtsforschung ist in der BRD-Öffentlichkeit strafbewehrt untersagt.

Wirken

Das Hochhaus am Albertplatz in Dresden,
ein 40 Meter hohes Gebäude

Der Sanitätsoffizier Kurt Gerstein geriet im Juli 1945 in französische Haft und legte kurz vor seinem angeblichen Selbstmord ein höchst merkwürdiges und widersinniges Geständnis ab. In dem in französischer Sprache verfaßten Geständnis ist unter anderem davon die Rede, daß in den Lagern Belzec, Treblinka und Sobibor insgesamt 25 Millionen (!) Menschen in Gaskammern u. a. mit Abgasen eines Dieselmotors getötet wurden. Hier ein Auszug aus dem Gerstein-Geständnis:

„Gut füllen, hat Hauptmann Wirth angeordnet. Die nackten Menschen treten einander auf die Füße. 700 - 800 auf 25 Meter im Quadrat zu 45 cbm! Die Türen schließen sich [...]. Heckenholt ist der Heizer des Diesels, dessen Ausdünstungen dazu bestimmt sind, die Unglücklichen zu töten. SS-Unterscharführer Heckenholt gibt sich einige Mühe den Diesel in Gang zu bringen. Aber er springt nicht an [...]. Nach zwei Stunden und vierzig Minuten – die Stoppuhr hat alles festgehalten – beginnt der Diesel [...]“

Der Verfasser dieses „Geständnisses“ war wohl sehr eifrig in seinen Bemühungen, die „Massenmorde“ in den Lagern Belzec, Treblinka und Sobibor zu „beweisen“, doch hat ihn nach Ansicht von Kritikern an dieser Stelle jeglicher Realitätssinn verlassen. Denn es hätten bestenfalls 150 Menschen in einen 25 m² großen Raum gepaßt, aber ganz gewiß keine 800. Und wie hunderte von Menschen in einem überfüllten, hermetisch geschlossenen Raum zwei Stunden und vierzig Minuten hätten überleben können, sei ebenfalls ein Rätsel. Jedenfalls wäre der Dieselmotor nicht nötig gewesen, denn die Menschen wären in weniger als 15 Minuten erstickt. Trotz dieser für Kritiker augenfälligen Absurditäten wurde dieses Dokument 1961 beim Eichmann-Prozeß in Jerusalem als Beweismittel verwertet.

Nach Paul Rassinier gibt es zwei unterschiedliche französische Fassungen, einmal die von dem jüdischen Journalisten Leon Poliakov in seinem „Brevier des Hasses“ 1951 wiedergegebene und zum andern die zumindest mit Lücken behaftete, vom gleichen Poliakov im Jerusalemer Eichmann-Prozeß vorgelegte. Außerdem wurde vom jüdischen Übersetzerstab des Nürnberger IMT ein Bericht gefertigt, der sehr viel ausführlicher ist. Darin gibt Herr Gerstein unter anderem an:

„Ich vermied häufige Besuche in den KZ´s, weil es üblich war, besonders in Mauthausen-Gusen bei Linz/Donau, zu Ehren von Besuchern einen oder zwei Häftlinge aufzuhängen.“

Gerstein bezeugte auch 40 Meter hohe Kleiderberge, die er mit eigenen Augen gesehen habe.[1]

Leben

Am 24. September 1937 erfolgte seine erste Verhaftung. Mit den Einladungen zum „Tag des Bergmannes“ verschickte Gerstein Flugblätter, in denen von Eisenbahnabteilen die Rede ist, die für tollwütige Hunde und für Leute mit ansteckenden Krankheiten reserviert sind. Die auf den Plan gerufene Polizei durchsuchte seine Wohnung und fand pseudoreligiöse Druckschriften zum Versand an Persönlichkeiten im ganzen Reichsgebiet.

Am 15. Oktober 1936 erfolgte sein Ausschluß aus der NSDAP wegen staatsfeindlicher Betätigung. Vom 14. Juli bis zum 28. August 1938 kam es dann zu einer zweiten Verhaftung wegen Hochverrats und seiner Einlieferung in das KL Welzheim. Im September 1938 wurde das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt und Gerstein freigelassen.

Im Jahre 1941 trat er dann freiwillig in die SS ein. Er sei als Anhänger der Bekennenden Kirche nur in die SS eingetreten, um, wie kirchliche Würdenträger später bezeugten, „das Schlimmste zu verhüten“.

Am 25. Juli 1945 wurde er in seiner Zelle im Pariser Militärgefängnis Cherche-Midi erhängt aufgefunden. Deshalb konnte er bedauerlicherweise in den nachfolgenden Prozessen gegen Deutschland nicht mehr vernommen werden. Es reichte aber aus, das in französischer Sprache vorgelegte „Geständnis“ auszuwerten.

Eine deutsche Version des „Gerstein-Berichtes“ wurde ungefähr ein Jahr nach Gersteins Verschwinden vorgelegt. Angeblich hatte man es unter irgendwelchen Habseligkeiten im Hotel Mohren in Rottweil aufgefunden. Die deutsche Version des „Gerstein-Berichtes“ ist maschinengeschrieben und ohne Unterschrift. Aus nicht erklärten Gründen soll Gerstein der deutschen Version noch 10 Seiten „Erklärungen vom Hörensagen“ hinzugefügt haben, die sich unter dem Material befanden, das er ursprünglich angeblich den US-Verhörern ausgehändigt hatte, bevor er verschwand.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Vgl. dazu Hans Peter Rullmann: Der Fall Demjanjuk. Zur Beweislage und zu den politischen Hintergründen des Prozesses in Jerusalem, 1987, S. 131