Schauprozeß

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Bei einem Schauprozeß steht die Verurteilung des Beschuldigten meistens von vornherein fest. Das Urteil wird nicht nach Rechtsprinzipien des jeweiligen Staates gefällt, sondern nach den Prinzipien des herrrschenden politischen Systems. Das Ziel ist meist die Disziplinierung der Bevölkerung, weil das Handeln nicht dem Willen des Staatsvolkes entspricht, sondern vielmehr die Macht der Obrigkeit über das Staatsvolk zeigt.

Der Begriff Schauprozesse gewann insbesondere bei den stalinistischen Säuberungen an Bedeutung, wo „Rechtsbrecher“ publizistisch wirksam der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wurden, um die Legitimität des Gerichtsverfahrens unter Beweis zu stellen.

Bei einem Schauprozeß dient das Verfahren nicht der Aufklärung des Rechtsbruchs, sondern hat vorwiegend den Zweck, nach außen einen Rechtsstaat vorzutäuschen und nach innen propagandistisch Terror zu verbreiten. Schauprozesse werden besonders häufig angewandt, um politisch mißliebige Personen zu diskreditieren und daher oft als große Medienspektakel inszeniert, um der Abschreckung und Disziplinierung Andersdenkender zu dienen. Schauprozesse sind nur möglich in totalitären Staaten mit volksfeindlicher Gewaltenteilung wie in einer sogenannten Demokratie nach dem Vorbild der westlichen Wertegemeinschaft.

Beispiele für Schauprozeß

Schauprozeß in Minsk

In einem bekannten Schauprozeß der in Minsk stattfand, gaben 16 deutsche Soldaten zu, an der Ermordung von 15.000 polnischen Offizieren und Soldaten in Katyn beteiligt gewesen zu sein. Die russischen Richter wußten genau, daß die Geständnisse erpreßt waren und die Angeklagten mit der Ermordung der polnischen Offiziere nichts zu tun hatten. Sieben von ihnen wurden gehenkt, Grundlage war ein Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR. Diese Anklage wurde von Seiten der Sowjets jedoch erneut während des IMT in Nürnberg gegen die Deutsche Wehrmacht erhoben, die tatausführenden Russen wurden auch in diesem weltbekannten Schauprozeß nicht angeklagt.

Schauprozeß Hussein

Weil das Gericht nicht zuließ, daß die Verteidigung die Rechtmäßigkeit des Verfahrens rügte, verließen sämtliche Verteidiger von Saddam Hussein aus Protest den Saal. Die Verteidiger des irakischen Ex-Staatschefs streiten jegliche Legitimität des von den Siegern, insbesondere den USA eingesetzten Gerichtes nach USA-Gesetzen ab. (NTV 5.12.05, 18 Uhr)

Siehe auch

Verweise