Vrij Historisch Onderzoek
Die Vereinigung Vrij Historisch Onderzoek (VHO, „Freie Historische Forschung“ oder „Freie Historische Untersuchung“) ist eine revisionistische Organisation.
Erläuterung
Die VHO wurde 1985 von den Brüdern Siegfried und Herbert Verbeke gegründet und hat ihren Sitz im belgischen Antwerpen (Flandern). Die Tätigkeiten des VHO werden maßgeblich von Siegfried Verbeke geleitet. Die VHO – bzw. das angeschlossene Unternehmen „Castle Hill Publishers“ von Germar Rudolf – verlegt die „Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung“ (VffG), die von Belgien aus, teilweise unaufgefordert, verschickt werden. Darüber hinaus ist die VHO seit 2002, zusammen mit dem CODOH, der Herausgeber der Zeitschrift „The Revisionist“.
Die von der VHO betriebene Weltnetzseite vho.org wurde maßgeblich von Germar Rudolf betreut und hält revisionistische Texte bereit. Es werden auch Bücher und Schriften angeboten, die in der BRD indiziert sind und beschlagnahmt wurden. Die Weltnetzseite des VHO zählt sich selber zu den „größten revisionistischen Websites weltweit“, offiziell ist sie im Besitz des Castle-Hill-Verlags in Hastings (England). Faktisch gibt es in der BRD keine freie Geschichtsforschung, denn auch strikt kausal argumentierende Veröffentlichungen (wie die hier erwähnten), die allein an die unbefangene Urteilskraft des Lesers appellieren, fallen juristisch unter eine schroffe Indizierungspraxis der BRD-Meinungskontrolle. In Ländern des angelsächischen Kulturraumes (Neuseeland, Kanada usw.) ist hingegen die offene Diskussion nicht von vornherein abgewürgt, aber andererseits ein subtiles Verständnis von Quellenproblemen (etwa Falschbezeichnungen in Zeugenaussagen oder Falschbenennungen in fragwürdigen Behördendokumenten) wegen der Sprachschranke seltener zu erwarten.
Bei der Erforschung des historisch Faktischen im Lageralltag des Dritten Reiches ist die einzelne authentische Quelle klar getrennt zu beurteilen von der häufig anzutreffenden Gerüchtequelle oder der affirmativen Sekundärquelle. Technische und institutionelle Einzelheiten im Dritten Reich werden oftmals grotesk falsch beschrieben, selbst vielzitierte Gerichtsurteile operieren verblüffenderweise ohne jeglichen technischen Gutachterbeitrag. In richterlichen Feststellungen finden sich ungeprüft übernommene Zeugenaussagen von absurder Unlogik.
Die Kategorie der „bedingungslosen Kapitulation“ (im Falle des Deutschen Reiches) hat der Kriegspropaganda der Alliierten eine späte Blüte – weit über den Tag der deutschen Niederlage hinaus – und ein bizarres Weiterleben im historischen Gedächtnis derjenigen, die sich gegen keine Beschuldigung zur Wehr setzen durften, bewirkt. Diese offen zu Tage liegenden Umstände auszusprechen, ist keine Propaganda, sondern unerläßlicher Teil jeder geschichtlichen Forschung.