Ius Sanguinis
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Ius Sanguinis (lat.: „Blutsrecht“) bezeichnet das Abstammungsprinzip, das in Deutschland seit 1913 mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Demnach kann nur Deutscher sein, wer „die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt“. Weiter heißt es im Gesetz:
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
- durch Geburt (§ 4),
- durch Legitimation (§ 5),
- durch Eheschließung (§ 6),
- für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
- für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).
Eine Einbürgerung ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich:
- Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist, daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.[1]
Das bedeutet, daß auch im Ausland geborene und aufgewachsene Menschen als Deutsche gelten, auch wenn diese irgendeine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Im Gegenzug gelten in Deutschland geborene Menschen ausländischer Abstammung weiterhin als Staatsbürger ihres Herkunftslandes.
Siehe auch
- Ius soli
- Deutschblütig
- Paßdeutscher
- Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
Literatur
- Johann von Leers: Blut und Rasse in der Gesetzgebung – Ein Gang durch die Völkergeschichte, J. F. Lehmanns Verlag, 1936
Verweise
- Kevin Alfred Strom: „Wie soll ich dich töten? Laß mich die Arten zählen“, Morgenwacht, 3. August 2018, übersetzt von Lucifex. Das Original How Shall I Kill Thee? Let Me Count the Ways erschien am 28. Juli 2018 [über jüdisch-zionistischen Doppelstandard bei Staatsangehörigkeit und Blutsrecht]