Acceptilation

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Acceptilation (lat. accepti Iatio; von acceptum ferre, „als empfangen annehmen“) bezeichnete im altrömischen Verkehrswesen einen formellen Akt des Schulderlasses, durch welchen nur die in gewisser Form eingegangenen Schuldverträge, nämlich das Nexum und die Stipulation getilgt werden konnten; er bestand in einer der Eingehung jener Verträge entsprechenden Form.

Zu unterscheiden von der Acceptilation ist das acceptum referre, d. h. ein Vermerk, daß Geld eingegangen sei, in dem sogenannten Codex accepti et expensi des Schuldners, wenn der Gläubiger in seinem eigenen Hausbuch eine expensi latio unter den Ausgaben aufgenommen hatte.

Acceptilation in der Dogmatik

In der Dogmatik ist Acceptilation die Lehre, wonach sich Gott mit der von Christus durch sein Leiden und Sterben für die Sünden der Menschheit geleisteten Genugtuung begnüge nicht wegen ihrer Zulänglichkeit, sondern aus freiem Erbarmen. Dagegen nahmen andere, nach dem Vorgange Augustins, ein überschüssiges, d. h. mehr als zureichendes Verdienst Christi (satisfactio abundans) an. Die Reformation verwarf beide Lehren und bestimmte, daß das Verdienst Christi ein seinem Zwecke genau entsprechendes sei.

Verweise