Achteljude

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Den Begriff Achteljude gibt es nach deutschem Recht nicht, da aufgrund der entfernten Verwandtschaftsmöglichkeit schon sogenannte Vierteljuden (im Gegensatz zu Halbjuden) nicht als Juden gelten, sondern nach den Nürnberger Gesetzen der deutschen Volksgemeinschaft angehören und somit Reichsbürger werden können.

Erläuterung

Der Begriff scheint demnach ein Produkt der antideutschen Umerziehung zu sein, da er auch in deutschen Publikationen bis zur Zerschlagung und Handlungsunfähigmachung des Deutschen Reiches im Jahre 1945 nicht verwendet wurde.

Siehe auch