Vierteljude

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Erläuterung des Begriffes Vierteljude (Mischling 2. Grades) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Reiches

Vierteljuden sind Mischlinge 2. Grades. Vierteljude ist derjenige, unter dessen Großeltern sich ein Jude befindet. Mischlinge 2. Grades gelten in Deutschland aufgrund der entfernten Verwandtschaftsmöglichkeit somit nicht als Juden, sondern gehören nach den Nürnberger Gesetzen der deutschen Volksgemeinschaft an und können Reichsbürger werden.

Bekannte Vierteljuden (Auswahl)

Siehe auch