Adelsprädikat

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Präpositionen in Europa (Auswahl)

Deutschland

Die Präposition von vor dem Familiennamen bezeichnete ursprünglich den Wohnsitz, die Herrschaft oder die Gerichtsbarkeit. Beispiele: Graf von Stolberg, Herzog von Sachsen.

Personen, die den rittermäßigen Adel erwarben (Adelsprobe), schrieben sich nur dann von einem wirklich vorhandenen Orte, wenn sie mit ihm belehnt wurden, was nach 1400 nur noch selten vorkam. Seit dem 16. Jahrhundert wurde den Neugeadelten ein fingierter Ortsname als Prädikat verliehen. Erst um 1630 wurde es dann üblich, den Neugeadelten einfach ein „von“ vor den Familiennamen zusetzen. Was sich dann auch ältere adlige Familien taten, die sich nicht von einem Ort schrieben. (Wo dies unterblieb entstand der Irrtum, daß die betreffende Familie den Adel abgelegt hätte.)

Hinzu kommen „zu“, „von und zu“, „vom“, zum; „vom und zum“, „von der“, „von dem“. Der holländische Namenszusatz „van“ ist hingegen nicht als Adelsprädikat zu verstehen, sondern als gewöhnlicher Herkunftsname.

Frankreich

Die Präpostion „de“.

Italien

Die Präpositionen „di“, „de“, „del“, „da“, „degli“, „dalla“.

Niederlande

Die Präpositionen „van“, „ter“, „de“ gelten als Namensbestandteile, Der Zusatz jhr. deutet auf einen Adelstitel hin.

Dänemark

„von“

Ostmark

„zu“, „von und zu“

Vereinigtes Königreich

„of“

Verweise