Aktiengesellschaft

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Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern (Aktionären), wobei eine Vielzahl von Aktionären den typischen Fall darstellt. Sie kann börsennotiert sein, muß es aber nicht.

Es handelt sich bei der AG um eine juristische Person. Die AG ist organisiert mit drei Organen – dem Vorstand (Geschäftsführungsorgan), der Hauptversammlung (Beschlussorgan der Aktionäre) und dem Aufsichtsrat (Kontrollorgan). Bei einer mitbestimmten AG mit mehr als 500 Arbeitnehmern muß nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) eine Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestehen.

Für die Verbindlichkeiten der AG haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital muß mindestens 50.000 Euro betragen.

Siehe auch