Kapitalgesellschaft

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Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person in Form eines privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie fällt rechtsdogmatisch in die Kategorie der Körperschaften, zu welcher auch der Verein, die Stiftung, die Genossenschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften zählen. Kapitalgesellschaften werden unterschieden von Personengesellschaften, bei welchen insbesondere steuerlich die einzelnen Gesellschafter stärker als Rechtssubjekte in den Vordergrund rücken.

Die beiden hauptsächlichen Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Historisch kam die Aktiengesellschaft als große Kapitalgesellschaft für einen hohen Kapitalbedarf und eine Vielzahl von Investoren zuerst (ab dem 16. Jahrhundert). Erst im Zweiten Deutschen Kaiserreich wurde 1897 die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft geschaffen, nachdem zuvor in Großbritannien bereits seit 1855 eine Limited Company existierte. Seit 2008 gibt es auch noch eine Unternehmergesellschaft (UG (hafungsbeschränkt)) als besonders kleine Kapitalgesellschaft für Existenzgründer.

Heute ist die GmbH in Deutschland die zahlenmäßig weitaus häufigste Kapitalgesellschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Großkonzerne in der Form der Aktiengesellschaft haben jedoch auch ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht.