Anhalt-Köthen (Fürstentum)

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Anhalt-Köthen war ein von 1396 bis 1847 bestehendes Teilfürstentum des Herzogtums Anhalt, gehörte von 1847 bis 1863 zu Anhalt-Bernburg und wurde dann in das Herzogtum Anhalt eingegliedert. Landesherren waren die askanischen Fürsten von Anhalt-Köthen, Hauptstadt des Fürstentums war die Stadt Köthen.

Geschichte

Zwischen 1382 und 1392 wurde das Fürstentum Anhalt-Zerbst von den drei Brüdern Sigismund I. , Albrecht III. und Waldemar III. regiert, bis Waldemar III. im Jahre 1392 starb. Die Doppelregentschaft Sigismunds und Albrechts endete 1396 durch Erbteilung des Fürstentums Anhalt-Zerbst in Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau. 1475 erlosch die regierende Fürstenfamilie.

Im Jahr 1525 führt Anhalt-Köthen unter Wolfgang nach dem Kurfürstentum Sachsen als zweites Land der Welt die Reformation ein. 1566 erlosch erneut die regierende Fürstenfamilie.

1570 wurde das Fürstentum Anhalt unter dem Fürstentum Anhalt-Dessau wiedervereinigt, zerfiel aber 1603 durch Erbteilung wiederum in Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Anhalt-Plötzkau (1611) und Anhalt-Zerbst. Im Jahr 1665 geht Anhalt-Köthen durch Erbschaft an Anhalt-Plötzkau. Die Linie nennt sich nun Anhalt-Köthen-Plötzkau.

Der jüngere Bruder des Fürsten Karl Georg Lebrecht, Friedrich Erdmann, erhält 1765 als Schenkung zu Lebzeiten von seinem kinderlosen Onkel Graf Johann Erdmann von Promnitz die Standesherrschaft Pleß in Oberschlesien und gründet die Sekundogenitur Anhalt-Köthen-Pleß.

1806 wird Anhalt-Köthen zum Herzogtum erhoben. Der letzte, noch minderjährige Herzog Ludwig August aus der Linie Anhalt-Köthen-Plötzkau stirbt im Jahr 1818. Fürst Friedrich Ferdinand von Anhalt-Köthen-Pleß wird Herzog von Anhalt-Köthen.

Die regierende Herzogsfamilie erlischt 1847. Das Herzogtum geht an Anhalt-Bernburg und wird in Abstimmung mit diesem von Anhalt-Dessau mitverwaltet. Nach Erlöschen der Anhalt-Bernburger Linie ist Anhalt 1863 unter dem Herzog Leopold IV. Friedrich von Anhalt-Dessau wiedervereint.