Anzeige (Medien)

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Anzeige (frz. Annonce, lt. Inserat) ist in Zeitungen und Zeitschriften gegen Entgeld aufgenommene Bekanntmachung amtlicher, gewerblicher oder privater Art. Meist in einen besonderen Teil, die einspaltige, nur wenig Textzeilen umfassende «Kleine Anzeige», vorwiegend für private Käufe und Verkäufe bzw. um andere Menschen kennen zu lernen ist infolge ihres geringen Preises beliebt.

Geschichte

Ursprünglich unterschied sich der Anzeigeteil einer Zeitung kaum vom Textteil, den er durch örtliche Nachrichten ergänzte. Zuerst traten Gelegenheitsanzeigen (Verkäufe, Eintreffen seltener Waren) und behördliche Anzeigen auf.

Familienanzeigen gibt es seit etwa 1750, die ersten Heiratsanzeigen um 1790. Die früher seltene gewerbliche Anzeigen wurden zu Märkten, Festen usw. häufiger. Vor der Pressefreiheit und um 1848 wurden Anzeigen zu versteckten, meist politischen Mitteilungen benutzt. Nachdem sich die Trennung zwischen Anzeigen- und Textteil (besonders in Deutschland, nicht so streng in romanischen Ländern) durchgesetzt hatte, wurde oft durch sogenannte Hinweise im Textteil eine Verbindung zum Anzeigenteil, auf dessen wichtigste Stellen dadurch aufmerksam gemacht werden soll, gesucht. Die darin liegende Möglichkeit einer versteckten Reklame wurde im Dritten Reich durch Überwachung der Hinweise seitens des Werberates der deutschen Wirtschaft im Verein mit den zuständigen Stellen der Reichspressekammer vermieden.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936