Reichspressekammer
Die Reichspressekammer (RPK) regelte und regulierte während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Pressewesen.
Erläuterung
Mit Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde die Reichspressekammer errichtet. Ihr stand von 1933 bis 1945 als Präsident Max Amann – gleichzeitig Reichsleiter für die Presse der NSDAP und Verlagsdirektor des Franz Eher Verlags – vor. Neben dem Präsidenten fungierten Otto Dietrich als Vizepräsident und Ildephons Richter als Geschäftsführer. Anders als bei den anderen Einzelkammern erfolgte die personelle Erfassung im Pressewesen durch die Fachverbände:
- Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger
- Reichsverband Deutscher Zeitschriften-Verleger
- Reichsverband deutscher Korrespondenz- und Nachrichtgenbüros
- Hauptfachschaft der kirchlich-konfessionalen Presse
- Fachverband der Rundfunkpresse
- Fachschaft der Verlagsangestellten
- Reichsverband der deutschen Pressestenographen
- Reichsverband der deutschen Lesezirkelbesitzer
- Verband deutscher Zeitungs- und Zeitschriftengrossisten
- Fachschaft der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenhandels
- Reichsverband deutscher Bahnhofbuchhändler
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