Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM, auch pleonastisch ABM-Maßnahme) sind in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von der Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) bezuschußte Tätigkeiten, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in eine Beschäftigung zu helfen oder ein geringes Einkommen zu sichern.

Schon vor Jahrhunderten finanzierten einige humanistisch denkende Fürstenhäuser in sogenannten „Hungerjahren” Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, ebenso in der Zeit der Weltwirtschaftskrise.

Sogenannte ABM-Träger sind kommunale Beschäftigungsgesellschaften, Vereine, Sozialverbände oder Institutionen, die besonders in den 1990er Jahren entstanden.

Nach der deutschen Teilvereinigung setzte man die Maßnahmen in den strukturschwachen mitteldeutschen Bundesländern stark gegen die hohe Arbeitslosigkeit ein.

Aus ordnungspolitischer Perspektive besteht die Gefahr, daß durch ABM ein grauer, zweiter Arbeitsmarkt mit großen Beschäftigungsgesellschaften entsteht, der nur von staatlichen Subventionen lebt. Weiterhin könnte ein solcher zweiter Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen unter den realen Kosten anbieten (Dumping), was wiederum Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt die Wettbewerbsgrundlage entzieht.

Siehe auch