Ariernachweis
Der Ariernachweis oder Arierschein war von 1933 bis 1945 ein im nationalsozialistischen Deutschen Reich und später in den von der Wehrmacht im Zuge des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten für bestimmte Zwecke geforderter Nachweis der Abstammung von deutschblütigen bzw. arischen bzw. nichtjüdischen Eltern und Großeltern.
Dokumentation
Oft erfolgte dieser Nachweis in Form eines Ahnenpasses.