Ariernachweis
Der Ariernachweis oder Arierschein war von 1933 bis 1945 ein im nationalsozialistischen Deutschen Reich und später in den von der Wehrmacht im Zuge des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten für bestimmte Zwecke geforderter Nachweis der Abstammung von deutschblütigen bzw. arischen bzw. nichtjüdischen Eltern und Großeltern.
Inhaltsverzeichnis
Dokumentation
Oft erfolgte dieser Nachweis in Form eines Ahnenpasses oder einer Ahnentafel.
Kleiner Ariernachweis
Der Kleine Ariernachweis verlangte den Nachweis, dass weder Eltern noch Großeltern Juden waren. In der Praxis bedeutete dies die Vorlage von sieben Geburts- oder Taufurkunden (Kombination möglich; die Person selbst, Eltern, Großeltern) sowie von drei Heiratsurkunden (Eltern, Großeltern).
Obligatorisch war der Kleine Ariernachweis für Soldaten, Berufsbeamte, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Kulturschaffende und Studenten.
Großer Ariernachweis
Der Große Ariernachweis war Voraussetzung für Eintritt in die NSDAP und ihrer Unterorganisationen. Die rein arische Abstammung musste bis zum 1. Januar 1800, bei SS-Führern bis 1750, belegbar sein, was auch für die Ehefrauen der SS-Männer galt.
Auch für Erbhofbauern galt der Große Ariernachweis. Mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 wurde für den Besitz eines als Erbhof deklarierten landwirtschaftlichen Betriebs der Nachweis arischer Abstammung bis zum 1. Januar 1800 gefordert.
