Arndts, Ludwig

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Ludwig Ritter von Arnesberg Arndts (* 19. August 1803 in Arnsberg; † 1. März 1878 in Wien) war ein deutscher Jurist.

Werdegang

Arndts studierte Rechtswissenschaften in Bonn, Heidelberg und Berlin, habilitierte sich 1826 in Bonn, wurde 1832 Mitglied des dortigen Spruchkollegiums, 1837 außerordentlicher Professor und 1839 ordentlicher Professor in München. Hier war er von 1844-47 Mitglied der Kommission für ein bürgerliches Gesetzbuch und wurde 1848 von Straubing in die Nationalversammlung nach Frankfurt gewählt, wo er der großdeutschen Partei beitrat. 1855 wurde er ordentlicher Professor des römischen Rechts in Wien, 1867 Mitglied des österreichischen Herrenhauses. 1871 wurde Arndts in den Ritterstand erhoben (Namenszusatz „von Arnesberg“) und 1872 Mitglied der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Gesundheitliche Probleme zwangen ihn 1874 seine Kollegien aufzugeben. Arndts war strenger Katholik und politisch ultramontan, stimmte auch 1869 für das Konkordat mit der Kurie. Seine wissenschaftlichen Arbeiten zeichnen sich durch Gründlichkeit aus. Arndts Tätigkeit erstreckte sich auf römisches Recht, französisches Zivilrecht, Rechtsenzyklopädie und Zivilprozeß.

Schriften (Auswahl)

  • Jurist. Encyklopädie und Methodologie. 8. Aufl., Stuttgart 1887
  • Lehrbuch der Pandekten. 13. Aufl., besorgt von L. Pfaff und F. Hofmann, Stuttgart 1886 und als Teil 46-48 von Glücks „Pandekten“
  • Die Lehre von den Vermächtnissen (Bd. 1-3, Erlangen 1869-78)
  • Gesammelte civilistische Schriften (3 Bde., Stuttg. 1873-74)

Mit Bluntschli und Pözl gab Arndts außerdem die „Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ (6 Bde., München 1853-58; seitdem unter dem Titel „Kritische Vierteljahrsschrift“ erscheinend) heraus, außerdem „Paulli receptarum sententiarum ad filium libri V.“ (Bonn 1833) und die „Epitome rerum germanicarum“ des Pappus (2 Bde., Wien 1856-58).