Auspizien

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Decius Mus befragt die Auspizien, Gemälde von Peter Paul Rubens, 1617

Als Auspizien (lat. Pl. auspicia, Sgl. auspicium „Vogelschau“) oder auch Augurien bezeichnete man bei den alten Römern die Ausschau nach den Anzeichen des Willens der Götter, insbesondere die Vogelschau (→Augur), darüber hinaus auch die aus der Vogelschau sich ergebenden Aussichten auf den Erfolg einer Sache überhaupt, und schließlich der (bei der Vogelschau sich erweisende) Beistand der Götter in den menschlichen Angelegenheiten, worauf sich das Wort zu dem allgemeinen Begriff Oberleitung oder Schutz abgeschwächt hat. Gelegentlich werden auch noch heutzutage die lateinische Wendung auspiciis regis („unter dem Schutz und Schirm des Königs“) und die Redewendung „Unter jemandes Auspizien“ (Unter jemandes Oberaufsicht) verwendet.

Bedeutung in altrömischer Zeit

Die Auspizien zerfielen in solche, die ausdrücklich in bestimmten Formeln von den Göttern erbeten wurden, und in solche, durch die sie ungefragt ihren Willen zu erkennen gaben. Bei letzteren trat der Einfluß der Auguren als fachmäßige Kenner am meisten hervor. Insbesondere konnten sie die Vertagung jeder Volksversammlung mit ihrer Ankündigung, daß ein ungünstiges Zeichen stattgefunden habe, bewirken. Weiter hatte das Kollegium der Auguren das Recht, in betreff irgendeiner offiziellen Handlung, z. B. Beamtenwahlen, durch einen Beschluß zu erklären, daß störende Auspizien vorgekommen seien, daß dieselben demnach nach den Regeln ihrer Wissenschaft mit einem Fehler behaftet, also rückgängig zu machen seien. Die Auspizien zerfielen in fünf Klassen:

  • Himmelserscheinungen, wie Donner und Blitz. Man achtete dabei auf den Ort des Entstehens des Blitzstrahls. Zur Linken, für den nach Süden gekehrten Beobachter auf der Seite, wo die Sonne aufgeht, erschienen die glücklichen, zur Rechten die unglücklichen Anzeichen.
  • Die Stimme und der Flug der Vögel. Ein Anzeichen gaben durch ihr Geschrei der Rabe, die Krähe, die Nachteule und andere; durch ihren Flug z. B. eine Falkenart, der Adler, der Geier. Die Krähe verhieß zur Linken Glück, der Rabe zur Rechten.
  • Das Fressen oder Nichtfressen der Hühner. Jenes bedeutete Glück, dieses Unglück. Man bediente sich der Hühner besonders im Kriege, weshalb dem Heer immer ein Pullarius mit seinem Hühnerkasten folgen musste.
  • Auspizien von vierfüßigen Tieren.
  • Die aus ungewöhnlichen Vorfällen und Unglück bringenden Ereignissen (dirae) hergenommenen Anzeichen.

Auspizien von Staats wegen anzustellen, hatten nur die Magistrate das Recht, während die Auguren dabei nur als Sachverständige tätig sein konnten. Ihre Mitwirkung bestand in erster Linie darin, daß sie für die Beobachtung der Zeichen das templum abzugrenzen hatten, d. h. einen engeren Raum, von wo aus, und einen weiteren, innerhalb dessen die Götterzeichen beobachtet werden sollten. Der Augur zog dabei mit seinem Stab (lituus) zunächst zwei Linien (eine von Süd nach Nord, den cardo, und eine diese kreuzende von Ost nach West, den decumanus) in Gedanken über das zu begrenzende Beobachtungsfeld bis zu bestimmten Endpunkten hin und grenzte schließlich durch vier Linien, die durch diese Endpunkte gezogen wurden, das ganze Feld rechtwinklig ab. Dann erst konnte der Magistrat, der mit bedecktem Haupte gegen Osten oder Süden gekehrt innerhalb des engeren Templums saß, so daß er Norden oder Osten zur Linken hatte, in vorgeschriebener Weise die Auspizien anstellen. In Rom waren für die meisten regelmäßigen Auspizien dauernd solche templa abgegrenzt, so auf dem Kapitol, auf dem Forum und im Marsfeld für Komitien (lat. Comitia). Die Abhaltung von Senatssitzungen geschah regelmäßig in Gebäuden, die für Auspizien eingerichtet waren, und ebenso waren die meisten Göttertempel auf solchen templa errichtet, in denen deshalb auch Senatssitzungen gehalten werden konnten.

Siehe auch

Literatur

  • Nissen: Das Templum (Berlin 1869)
  • Mommsen: Das römische Staatsrecht (In: Marquardt und Mommsen: Handbuch der römischen Altertümer, Bd. 1, 3. Auflage, Leipzig 1887)
  • Georg Wissowa (Hrsg.): Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Neue Bearbeitung, 1890

Verweise