Autor

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Unter einem Autor bzw. Verfasser (lat. auctor „Urheber“, „Schöpfer“, „Förderer“, „Veranlasser“) versteht man im engeren Sinne den Urheber einer Schrift, also einen Schriftsteller, weswegen man z. B. von „klassischen Autoren“ spricht, gehoben auch „Mann der Feder“, bildungssprachlich „Homme de Lettres“ und abwertend „Schreiberling“ oder Silbenstecher, wobei ein intellektueller oder gelehrter, wenngleich unschöpferischer, ästhetisierender Autor, auch als „Literat“ bezeichnet wird.

Erläuterung

In weiterer Bedeutung bezeichnet man als einen Autoren den Urheber jedes literarischen, musikalischen oder durch das Mittel der bildenden Kunst versinnlichten Geistesprodukts, dessen eigenmächtige Vervielfältigung und Verbreitung bzw. kommerzielle Nutzung dritten Personen untersagt ist. Das Recht des Autors (Autorenrecht) bezeichnet man auch als geistiges Eigentum. Durch das deutsche Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 wurde der Ausdruck Urheberrecht eingebürgert.

Durch die Verbreitung des Weltnetzes ist es mittlerweile häufig nicht mehr möglich, das Urheberrecht eines veröffentlichten Werkes in seiner ursprünglichen Form zu reklamieren. Die Inanspruchnahme desselben in Form juristischer Schritte, zielt daher zunehmend nur noch auf die offensichtliche, kommerzielle Ausnutzung fremden geistigen Eigentums.

Der linksradikale französische Philosoph Michel Foucault faßte die sogenannte „post-strukturalisistische“ geisteswissenschaftliche Literatur seiner Zeit in der These zusammen, daß der Autor verschwinde (generell und vollständig). Seither gilt das Plagiat unter Linken als attraktives Zeichen politischer Aufgeklärtheit. In der zeitgenössischen Medien-Diskussion werden heute die technisch bedingten Urheberprobleme oftmals unklar verrührt mit den Foucaultschen Thesen.

Siehe auch