Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das im öffentlichen Auftrag arbeitet. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft (juristische Person des Privatrechts), an der die Bundesrepublik Deutschland zu 100 Prozent beteiligt ist. Vertreten wird letztere in diesem Zusammenhang durch das Bundesministerium der Finanzen.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungen
Die Finanzagentur wurde am 19. September 2000 nach einem entsprechenden Regierungsbeschluß als Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH gegründet. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main und sie wird dort im Handelsregister geführt.
Ziel war die Übertragung der Durchführung des Kreditmanagements und der damit verbundenen Aufgaben auf eine bundeseigene GmbH. Die Finanzagentur ist somit ein zentraler Dienstleister und leitet seit 2001 das Schuldenmanagement der BRD sowie das Großkundengeschäft in der Kreditaufnahme.
Manche rechte Systemverächter dichten ihr die nichtexistente Abkürzung „BRD-GmbH“ an und behaupten eine Identität der BRD mit der Finanzagentur.
Aufgaben
Bevor die Finanzagentur die Aufgaben im Rahmen der Kassen- und Haushaltsfinanzierung des Bundes übernahm, wurden diese dezentral durch das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Bundesbank und die Bundeswertpapierverwaltung erfüllt.
Die Finanzagentur verantwortet das Schuldenmanagement, die Kreditaufnahme und das Cash-Management des Bundes, sie verwaltet den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) sowie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und ist Trägerin der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
Unhaltbarkeit der Gleichsetzung BRD und Finanzagentur
Die BRD als staatliche Körperschaft und die Finanzagentur als Unternehmen in Form einer Körperschaft des Privatrechts können grundsätzlich nicht miteinander gleichgesetzt werden, denn die eine ist die Gesellschafterin der anderen. Würde sich ein Gesellschafter durch das Gründen einer Kapitalgesellschaft (eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft) in dieselbe verwandeln, dann hätte sich die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise auch schon in eine Aktiengesellschaft (eine AG ist eine Kapitalgesellschaft) verwandelt haben müssen, da sie ebenfalls Alleingesellschafterin der Deutschen Bahn AG ist.
Tatsächlich ist es in westlichen Ländern üblich, daß der Staat die Aufgaben, die er zu den seinen erklärt, in denjenigen Rechtsformen erledigen kann, die ihm geeignet erscheinen. So gibt es überall öffentlich-rechtliches Handeln durch Behörden, aber auch staatliche Firmen in privater Rechtsform, besonders dort, wo wirtschaftliche Zwecke erreicht werden sollen und deshalb bürokratische Prozeduren entbehrlich und hinderlich sind. Dies ist auch so auf Länder- und kommunaler Ebene, wobei kommunale Betriebe als Aktiengesellschaften oder GmbHs (z. B. Krankenhäuser) oder sogar ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Einheiten geführt werden. Entsprechend gibt es Bundes- und Länderbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 führte der Bund 106 unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen und Sondervermögen und hatte Anteile an 401 mittelbaren Beteiligungen, deren Anteil an der jeweiligen Gesellschaft mindestens 25 Prozent beträgt. Eine mittelbare Beteiligung besteht z. B. an der Lufthansa AG und der Commerzbank AG.[1]
Verweise
- Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
- Firmenangaben der Finanzagentur GmbH
- Alphabetische Zusammenstellung der Unternehmen, die mit der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 15 AktG verbunden sind sowie Alphabetische Zusammenstellung der rechtlich unselbstständigen Einrichtungen des Bundes, die dem Bund als herrschendem Unternehmen zuzurechnen sind, Bundesministerium der Finanzen
- Bundesbeteiligungen – Der Staat als Unternehmer, Netzpräsenz Jugend und Bildung, Arbeitsblatt für Schüler