Bancroft-Verträge

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Als Bancroft-Verträge (engl. Bancroft Treaties) werden die Verträge bezeichnet, welche die Vereinigten Staaten von Amerika durch ihren Gesandten Bancroft am 22. Februar 1868 mit dem Norddeutschen Bund, und in den darauf folgenden Monaten mit den einzelnen süddeutschen Staaten[1] über die wechselseitige Anerkennung der von deutschen Auswanderern in Amerika oder von Bürgern der Vereinigten Staaten in Deutschland erworbenen Staatsangehörigkeit abschlossen.

Die Verträge besagten, daß Angehörige des einen Staatsgebietes, welche in dem anderen Staatsgebiet kulturell als eingegliedert galten und sich dort ununterbrochen 5 Jahre lang aufgehalten hatten, dann auch von jenen Staaten als Angehörige dieses anderen Staatsgebietes angesehen werden sollten. Kehrte aber der so Eingegliederte in sein ursprüngliches Vaterland zurück ohne die Absicht, nach dem anderen Staatsgebiet zurückzukehren (was bei zweijährigem Aufenthalt als vorhanden angesehen werden sollte), so sollte er als auf die Eingliederung in jenem Staatsgebiet verzichtend angesehen werden. Außerdem enthielten die Verträge Bestimmungen über Auslieferungen und Bestrafungen.

Siehe auch

Literatur

  • Salo Dzialoszynski: Die Bancroft-Verträge. Verlag der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau, 1913

Verweise

Fußnoten

  1. Abgeschlossen mit dem Königreich Bayern am 26. Mai, dem Großherzogtum Baden am 19. Juli, dem Königreich Württemberg am 27. Juli und dem Großherzogtum Hessen (für die nicht zum Norddeutschen Bund gehörenen Teile) am 1. August