Bahner, Beate

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Beate Bahner (Lebensrune.png 1966) ist eine deutsche Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg. Kritiker halten die kurzzeitige Episode ihrer öffentlichkeitswirksamen Zwangspsychiatrisierung im April 2020 und die Widersprüche Bahners für eine gelungene Inszenierung, um in der Anti-Corona-Szene bekannt zu werden.[1]

Werdegang

Corona-Krise

Nachdem Bahner sich am 7. April 2020 zu Beginn der Corona-Diktatur öffentlich gegen den verhängten sogenannten „Shutdown“ ausgesprochen hatte,[2] diesen als verfassungswidrig bezeichnet und am folgenden Tag einen offensichtlich unzulässigen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die COVID-19-Verordnungen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte,[3] wurde sie am 12. April 2020 von der Polizei in Gewahrsam genommen und zur Untersuchung in eine psychiatrische Einrichtung verschafft.

Auf Ihrer Netzpräsenz verabschiedete Bahner sich nach der Zurückweisung ihres Antrags an das Bundesverfassungsgericht mit diesen Worten (Auszug):

„Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020[4] habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben. Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun. Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020, unterstützt und begleitet haben.“[5]

Einen Tag nach ihrer Entlassung wurde Bahner am 15. April 2020 in Heidelberg unmittelbar nach einer polizeilichen Anhörung von rund 150 Unterstützern empfangen. In einer kurzen Ansprache äußerte sich Bahner in sehr unklarer, vielfach wirr anmutender Form, sprach u. a. von „rechter Lügenpresse“ und machte die überraschende Aussage, daß sie sich ihre Verletzungen bei einem Unfall (als sie angetrunken vom Rad gefallen war) und nicht durch die polizeiliche Maßnahme zugezogen habe. Völlig unklar blieb hierbei, ob es sich bei der Ansprache um schwer verunglückte sarkastische Ironie oder um ernst gemeinte Aussagen handeln sollte.[6]

Zu einer nach außen erkennbaren Unterbrechung, gar zu einem Ende ihrer Anwaltszulassung kam es nicht.

Ermittlungsverfahren gegen Bahner

Als die Polizei Bahner am Ostersonntag in Gewahrsam nehmen wollte, soll sie sich, so die Beamten, gewehrt haben. Sie brachten die Anwältin in die Uniklinik Heidelberg, angeblich „nur“ zwecks einer ärztlichen Untersuchung, was jedoch merkwürdigerweise stationär geschah. Die Polizei bestreitet, daß sie dort in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen die Anwältin.

„Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020). In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“[7]

Stellungnahme vom 13. April 2020

„Beate Bahner“ auf „Telegram“ am 13. April 2020:

Beate Bahner wurde am Ostersonntag 19.30 Uhr festgenommen, nach eigener Aussage polizeilich schwer mißhandelt und im Hochsicherheitsgefängnis, Ableger Psychiatrie Heidelberg für 24 Stunden festgehalten. Danach wurde sie bis auf weiteres gefangen genommen in der geschlossenen neuen „Isolierstation“ der Psychiatrie Heidelberg nach ihrer Bereitschaft, dort Mundschutz zu tragen. Diese Station ist eigentlich für Depressionspatienten vorgesehen und ist völlig leer. Ein richterlicher Beschluss oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren lag nicht vor.
Bitte diese Nachricht zusammen mit der Sprachnachricht teilen. [8]

Stellungnahme vom 15. April 2020

„Beate Bahner“ auf „Telegram“ am 15. April 2020:

Beate Bahner wieder auf freiem Fuß
Beate Bahner wurde am Dienstagabend, 14. April 2020 aus dem Hochsicherheitsgefängnis Heidelberg, Geschäftsstelle Psychiatrie Heidelberg, Voßstraße 4, geleitet von der ärztlichen Direktorin Prof. Dr. Sabine Herpetz, entlassen. Es ist ihr damit möglich, die heutige Anhörung am Mittwoch, 15. April 2020, 13 Uhr in Heidelberg, Polizeipräsidium Römerstr. 2-4 wahrzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen Beate Bahner wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 StGB.
Beate Bahner wird sich zur Sache äußern. Anwaltliche Vertretung: Beate Bahner benötigt keine anwaltliche Vertretung, nachdem nahezu die gesamte Anwaltschaft und nahezu die gesamte Justiz seit zwei Wochen in ganzer Hinsicht versagt und damit zur Abschaffung des Rechtsstaats und zur blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes beigetragen haben, das die Welt je gesehen hat.

Schriften (Auswahl)

  • Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben. Springer, Berlin/Heidelberg 2003
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten: Honorarkürzungen vermeiden - Regresse abwehren. Springer, Berlin Heidelberg 2005
  • Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse: Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Springer, Berlin Heidelberg 2006

Verweise

Englischsprachig

Fußnoten