Verfassung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Verfassung ist die Grundordnung eines Staates, die diesem von seinem Volk üblicherweise durch Volksabstimmung gegeben wird. Sie stellt die übergeordnete Willensform eines raumgebundenen Volkes dar, die sittliche, gesellschaftliche und rechtliche Normen in der vom staatstragenden Volk gewünschten Art bestimmt.

Besatzungsrecht

Die BRD hat nach wie vor keine Verfassung, sondern nur ein von den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges oktroyiertes Grundgesetz für die BRD. Somit ist die BRD per se verfassungswidrig. Auch eine ständige, gebetsmühlenartige Wiederholung von sogenannten „Verfassungs“-Beschwerden, einem „Verfassungs“-Gericht usw. ändern nichts an dieser Tatsache.

Auch die sogenannte Europäische Verfassung ist keine Verfassung, da diese ebenso von den betreffenden Völkern Europas nicht legitimiert wurde. Die EU ist ein Verein, nicht von ungefähr arbeitet sie politisch mit „Richtlinien“. Dies geschieht, um den minderen rechtlichen Rang ihrer völkerverwischenden Agenda vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Vorbild dafür sind die „Richtlinien“, mittels derer zuvor schon, und heute immer mehr, die sogenannten „Vereinten Nationen“ (VN) als Hintergrundmacht in die nationalen Interessen eingegriffen – und diese methodisch delegitimiert – haben.

Die derzeit gültige deutsche Verfassung ist die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871. Die sogenannte Weimarer Reichsverfassung von 1919 kam auf Erpressung von außen zustande, ist also ebenfalls keine voll gültige Willenserklärung des deutschen Volkes. Es gibt Entwürfe für eine neue deutsche Verfassung; die Diskussion über die Frage hält an.[1]

Verfassungskrise

Die vielfältige Kritik am Grundgesetz geschieht oftmals in der Form, den politischen und administrativen Kräften der BRD vorzuhalten, wie, wo und wann sie Bestimmungen des Grundgesetzes eben nicht anwenden (und wie sie damit das Grundgesetz – gewollt oder ungewollt – entwerten und delegitimieren). Diese Kritik zieht sich über die ganze Strecke der Jahrzehnte seit 1949. Im Sommer 2018 hat die „Seehofer-Krise“ am Ende der Ära Merkel zu einer weiteren Zuspitzung dieser Kritik geführt.

Horst Seehofer war zu diesem Zeitpunkt Bundesinnenminister und CSU-Vorsitzender (nachdem Markus Söder im März 2018 das Amt des bayrischen Ministerpräsidenten von Seehofer übernommen hatte). Seehofer erklärte, nunmehr keine Asylanten, die in anderen EU-Staaten bereits abgelehnt worden seien, ins Land zu lassen. Daraufhin brach eine Wutwelle der etablierten Medien gegen Seehofer los, befeuert von hysterischen Stellungnahmen des politischen Kartellbetriebs der BRD, im wesentlichen getragen von der Aussage, so etwas „unmenschliches“ dürfe kein Politiker sagen oder denken. Die Kanzlerin Angela Merkel verwirrte die Debatte gezielt in dem ihr eigenen Stil der Vernebelung, indem sie Seehofers Vorstoß unsinnigerweise als „nationalen Alleingang“ qualifizierte (der zu vermeiden sei mittels einer „europäischen Lösung“). Technisch ging Merkel dabei so vor, diese Botschaft von Annegret Kramp-Karrenbauer – seit Februar 2018 Generalsekretärin der CDU – allen CDU-Mitgliedern in einem zugesandten Hausbrief zu verkünden; also gleichsam als absoluten und unwiderleglichen Schicklichkeitsmaßstab.

In Wahrheit ist natürlich die Merkelsche Einladungspolitik der bedingungslos offenen Grenzen nicht lediglich Irrsinn und Ausdruck einer zutiefst bösartigen NWO-Agenda, sondern klarerweise selbst ein radikaler nationaler Alleingang der BRD, den Tschechen, Polen, Ungarn, Österreicher, Italiener und andere innerhalb der EU bekanntermaßen scharf abgelehnen. Gleichwohl aber verfing die plumpe Sprachregelung des Kanzleramts (und der Bundespressekonferenz) über mehrere krisenhafte Wochen des Frühsommers 2018 umstandslos. Meinungen, die von der Merkelschen Sprachregeleung abwichen, wurden öffentlich als schwere Unschicklichkeit geächtet und stets mit Strafankündigungen und unklaren Strafdrohungen kommentiert.

Wie alle Kenner Seehofers erwartet haben, verlief dessen Vorstoß zur Wiederherstellung rechtlicher Zustände im Grenzregime (und grundgesetzförmiger Regeln zur Grenzsicherung) vollkommen im Sande. Eine besondere Peinlichkeit bestand darin, daß Presseerklärungen des Bundeskanzleramts, andere europäsche Länder hätten sich – nach hastigen Konsultationen – bereit erklärt, Merkels Versorgungsforderer selber aufzunehmen, von Vertretern der Visegrad-Staaten umgehend diplomatisch widersprochen worden ist. Angela Merkel hatte, Peinlichkeit hin oder her, mithin jedoch auch diese grundsätzliche Krise ihrer Kanzlerschaft durch Lügen, durch Verdrehungen, mittels Bagatellisierungen und weiteren Rechtsverstößen unbeschadet überstanden. Im Gegenteil: Markus Söder, der profilierte Krawall-Wahlkämpfer, distanzierte sich anschließend von Seehofers Kurs und dürfte damit weitere Zustimmungswerte der CSU (die sich am 14. Oktober 2018 einer Landtagswahl stellt) ruiniert haben. Die regierungsfromme Lügenpresse – und die bekannten Meinungsführer aus Grünen, Linkspartei und SPD – überboten sich gegenseitig in empörten Interviews (vor und während der parlamentarischen Sommerpause) über die niederträchtigen, „menschenfeindlichen“ und „rassistischen“ reinen „Wahlkampfmanöver“ Seehofers. Faktisch jedoch hatte sich eine echte Verfassungskrise zugespitzt. Denn ein Staat, der keinerlei eigene Kontrollfunktionen an seinen Grenzen wahrnimmt (sondern Steuergelder abführt an eine supra-nationale „Frontex“-Organisation, deren Tätigkeit punktuellen und erkennbar zeremoniellen Charakter trägt), ist tatsächlich kein Staat. Die Deutschlandabschafferin Angela Merkel stellt nicht nur das Existenzrecht Deutschlands in Frage, sondern sie schafft mit radikalen Weichenstellungen Tatsachen, die einer Zersetzung, Auflösung und absichtlichen Balkanisierung unserer Heimat gleichkommen.

Der Publizist und Universitätsdozent Gerd Held hat – stellvertrend für zigtausend stumme, untätige und eingeschüchterte BRD-Juristen – in einem Artikel das tatsächliche Ausmaß der Verfassungskrise auf den Begriff gebracht:

„Der ›Kompromiss‹, den die Bundesregierung jetzt für die Migrationspolitik gefunden hat, ist keine Lösung. Denn der entscheidende Punkt, das Recht auf unmittelbare Zurückweisung von Migranten an der Grenze, ist nicht wiederhergestellt. Dieser Punkt wurde verdrängt, indem etwas ganz anderes in den Vordergrund gestellt wurde: die Alternative zwischen einer ›europäischen‹ und einer ›nationalen‹ Lösung. Die Berufung auf Europa soll den Eindruck erwecken, hier stände eine besonders große und starke Lösung in Aussicht. In Wirklichkeit ist ein europäisches Hoheitsrecht auf Zurückweisung gar nicht vorgesehen. Es kommt in den europäischen Verordnungen nicht vor. [...] Man sollte sich von der betont einfältigen Sprache Merkels (›Zusammenhalten‹), die so tut, als spreche sie nur Selbstverständliches aus, nicht täuschen lassen. Wenn die deutsche Kanzlerin bei einem so grundlegenden Vorgang wie der Massenmigration ein Primat europäischer Lösungen erklärt, stellt das einen Angriff auf die Verfassungslage in Europa dar. [...] Wenn es in der Politik nur um Listen freundlicher Zuwendungen ginge, an denen möglichst alle teilhaben sollen, wäre es nicht verständlich, warum in der Geschichte der Neuzeit so erbitterte Kämpfe um die Durchsetzung einer Verfassungsordnung geführt worden wären. Um was geht es eigentlich, wenn die Verfassungsfrage gestellt wird? Es geht um den Zusammenhang von zwei Realitäten: Zum einen ist der Staat der Neuzeit eine Maschine von beträchtlicher Größe und Gewalt, die für den Schutz der Bürger und die Sicherung von Existenzgrundlagen unverzichtbar ist. Zum anderen bedarf dieser Staat – gerade weil er nicht einfach ein freundliches Wesen ist – der Begrenzung und Kontrolle. Die Verbindung dieser beiden Seiten Stärke und Begrenzung ihres Einsatzes, ist Aufgabe der Verfassung. Deshalb hat eine Liste wohlmeinender Staatsziele nichts mit einer Verfassung zu tun. Sie führt die Bürger (das Staatsvolk) sogar an der Nase herum. Wichtig sind die ›kritischen‹ Tätigkeiten und Entscheidungen im Staatshandeln: zum Beispiel die Frage von Krieg und Frieden, das Gewaltmonopol, die Grenzhoheit und die Bestimmung des Staatshaushalts. [...] Hier wird auch ein entscheidender Unterschied zu den völkerrechtlichen Verträgen, die Verfassungsstaaten eingehen, deutlich: Ihnen kann die existenzielle Sicherung eines Landes nicht übertragen werden. Zumindest nicht deren Letzt-Sicherung. Die völkerrechtlichen Verträge stehen daher immer unter dem Vorbehalt, dass sie Sicherheit und Existenz der Verfassungsstaaten nicht gefährden dürfen. Haben Rechtsansprüche, die internationale Verträge und Vertragsgemeinschaften gewähren, zur Folge, dass diese Existenz aufs Spiel gesetzt wird, müssen sie zurückstehen. Und die Beurteilung, ob eine solche Gefährdung vorliegt, obliegt jedem einzelnen Verfassungsstaat und seinem Staatsvolk. Das bedeutet Souveränität im modernen Sinn: Das Verfassungsrecht hat Vorrang. Das gilt auch für EU-Europa – auch wenn immer davon geraunt wird, hier sei ein ›ganz neues Gebilde‹ (das weder Staat noch Vertragsbündnis zwischen Staaten sein soll) entstanden. Gerade in EU-Europa hat sich eine extrem hohe und bunte Summe von Rechtsansprüchen etabliert, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob ihre Erfüllung einzelne Staaten oder die gesamte Staatenwelt in Europa in den Ruin, ins Chaos oder in den Bürgerkrieg treibt. Dieses europäische ›Rechtssystem‹ ist nicht bilanzfähig und damit nicht verantwortungsfähig. Das hat sich schon in der Schuldenkrise gezeigt und zeigt sich nun seit einigen Jahren auch in der Migrationskrise.“[2]

Der Umstand, daß Angela Merkel im Sommer 2018 ein zusätzliches Mal die Kritik an ihrer verantwortungslosen – allein den Interessen globalistischer Feindmächte dienenden – Politik abwehren konnte, bestimmt das politische Klima in der BRD vollständig. Für dieses politische Klima ist Lethargie, Zynismus, Abdankungsbereitschaft und eine unbeschränkte Herrschaft von Phrasen und leeren Floskeln kennzeichnend.

Zitate

  • „Am lächerlichsten ist mir immer die Wut vorgekommen, Verfassungen zu machen. Wahrlich lieber Freund, es gibt einen Despotismus der Liberalität, der so unleidlich ist, wie jede andere Tyrannei, indem er das frische Leben fanatisch mit eitel Garantien, Vor- und Rücksichten umbaut, daß man vor lauter Anstalten zur Freiheit nicht zu dieser selbst gelangen kann.“Joseph von Eichendorff
  • „Eine Verfassung ist legitim, d. h. nicht nur als faktischer Zustand, sondern auch als rechtmäßige Ordnung anerkannt, wenn die Macht und Autorität der verfassunggebenden Gewalt, auf deren Entscheidung sie beruht, anerkannt ist.“[3]Carl Schmitt

Siehe auch

Literatur

  • Carl Schmitt: Verfassungslehre [1928], zuletzt: Berlin 2003
  • Otto Depenheuer/ Christoph Grabenwarter (Hgg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise. Zwischen gutem Willen und geltendem Recht, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2016, ISBN 978-3-506-78536-7 [270 S.]

Verweise

Fußnoten