Begierde
Als Begierde (oder - in leicht abgeschwächter Form - auch Begehren, Begehr) wird das lebhafte, starke Verlangen nach einem Gegenstand oder Zustand bezeichnet. Die Begierde gehört zu den mit Gefühls- und Phantasietätigkeit im Zusammenhang stehenden triebhaften Erscheinungen; in ihr wirkt ein Gefühl des Mißbehagens an der vorhandenen Gegenwart mit einem Gefühl der Lust zusammen, das vom Phantasiebild des begehrten Gegenstandes ausgeht. Je nachdem der Gegenstand von sinnlicher oder übersinnlicher Natur ist, wird zwischen sinnlicher Begierde (wie Eßbegierde, Geschlechtstrieb) und geistiger Begierde (wie Ruhmbegierde, Wißbegierde) unterschieden. Von dem bloßen Wünschen oder Sichsehnen unterscheidet sich die Begierde dadurch, daß sie die Erreichbarkeit des Begehrten voraussetzt und aus der bloßen Erwartung zu einem Willensimpuls überzugehen bereit ist.