Beleidigung des Türkentums
Unter Beleidigung des Türkentums oder ganz Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates versteht man den Artikel 301 im türkischen Strafgesetzbuch, der türkenfeindliche Aussagen oder auch schon Kritik an der Republik Türkei unter Strafe stellt.
Das Gesetz dazu trat am 8. Mai 2008 in Kraft. Die Strafen können bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug gehen. Von internationaler Seite wird dieser Artikel jedoch stark kritisiert, obwohl viele „demokratische Musterstaaten“ selbst beispielsweise Kritik am Judentum verfolgen lassen, mit ebenfalls sehr hohen Strafen. Die Bundesrepublik in Deutschland hat sogar mit den §§ 90a und 90b Äquivalente in ihrem Strafgesetzbuch: „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ und „Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“.