Blutfahne (HRR)

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Blutfahne oder Blutbanner (lat. vexilium sanguineum; imperiale oder praetorium) wurde im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Schlachtfahne genannt, unter der die mit dem Blutbann verknüpften Reichslehen verliehen wurden.

Erläuterung

Mehrfach wurde ihr Zeichen in die Wappen aufgenommen und hieß in denselben das Regalienfeld. Die Blutfahne war vollständig rot gefärbt.

„Das Blutbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war eine sehr spezielle Fahne, für einem sehr besonderen Zweck. Sie signalisierte die Position des Königs/Kaisers als Inhaber der Blutgerichtsbarkeit, aber auch der obersten Lehnsherrlichkeit. Ihr Name kommt daher, dass unter ihr – bis ins 17. Jahrhundert hinein – vom Kaiser die mit dem Blutbann verbundenen Reichslehen verliehen wurden. Der Blutbann selbst war das Recht eines Landesherrn über Leben und Tod seiner Untertanen. Dieses Recht wurde auch Blutgerichtsbarkeit, Hochgerichtsbarkeit, hohe Gerichtsbarkeit oder auch Halsgerichtsbarkeit genannt. Es wurde also unter dieser Fahne vom Kaiser auf den Lehnsmann übertragen. Einige Feudalherren nahmen das Symbol dieses Rechts – wie die Fahne ein einfarbiges rotes Feld – als sogenanntes Regalienfeld in ihre Wappen auf. Die Blutfahne war zunächst ein einfaches rotes Rechteck, mit der Zeit zierten sie auch rote Zungen am wehende Ende. Sie trug verschiedene Namen: Blutbanner, Blutfahne, vexilium sanguineum, vexilium imperiale, vexilium praetorium, vexillum cruentum, vexillum roseum imperiale.“[1]

Weitere Bedeutung

Als Blutfahne wurde auch gelegentlich der verlorene Haufen, eine besondere Truppe von Landsknechten, bezeichnet. Als Einheit umfaßte das Fähnlein um die 400 Landsknechte.

Siehe auch

Literatur

  • Bernd: Die drei deutschen Fahnen, Bonn 1848

Fußnoten