Blutbann

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Blutgerichtsbarkeit)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Blutbann (oder auch Blutgerichtsbarkeit, Hohe Gerichtsbarkeit, Hochgerichtsbarkeit, Halsgerichtsbarkeit; lat. ius gladii „Schwertrecht“) war die innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation bis ins 18. Jahrhundert hinein angewendete Gerichtsbarkeit über Leben und Tod, die bei schweren Straftaten ausgeübt wurde. Diese stand dem deutschen König zu, gelangte mit der Ausbildung der Landeshoheit aber auch an die Landesherren, und wurde unter dem Zeichen der Blutfahne als Lehen vergeben. Die geistlichen Territorialherren durften jedoch nach kanonischem Recht den Blutbann nicht ausüben.

Zu einem unter Blutbann gesprochenen Todesurteil führten Straftaten wie Raub und Mord, Diebstahl, ausgeführte sexuelle Perversionen wie z.B. Homosexualität, Notzucht, Hexerei oder Zauberei sowie Kindesmord.

Bei Straftaten, die durch Verstümmelung gesühnt werden sollten (sog. lybstraffen – Leibstrafen), gab es unterschiedliche Strafformen, wie das An-den-Pranger-stellen, Abschneiden/Anschneiden von Körperteilen (z. B. Ohren, Zunge), „Schwemmen“, Auspeitschen oder Brandmarken.

Bei Straftaten wie Beleidigungen oder Raufereien blieben die niederen Gerichte zuständig, die keine blutigen Strafen verhängten, sondern statt dessen auf Geldbußen, Gefängnishaft, Ehrlosigkeit oder Verbannung erkennen durften.

Siehe auch