Landsknecht

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Als Landsknecht bezeichnet man den zu Fuß kämpfenden, zumeist deutschen Söldner im Dienste des römisch-deutschen Reiches des späten 15. und des 16. Jahrhunderts, dessen primäre Waffe die Pike war, eine Weiterentwicklung des Gers. Obwohl Landsknechte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich als kaiserliche Söldner der Kaiserlichen Armee angeworben wurden, kämpften sie unter den verschiedensten europäischen Fürsten. Sie galten aufgrund ihrer fortschrittlichen und disziplinierten Kampfweise als eine besonders schlagkräftige Elitetruppe.

Das Landsknechtwesen wurde auch durch die Kriegs- und Feldordnungen vornehmlich süddeutscher Reichsstädte erheblich geprägt. Von Anfang an entwickelte es sich als neue söldnerische Form im ganzen Reich. Man unterschied niederdeutsches und hochdeutsches Fußvolk, doch zählte der Süden des Reiches in den Anfangsjahrzehnten zu den Hauptwerbegebieten (Oberrhein, Oberschwaben, Württemberg, Franken, Bayern, Tirol).

Das Wesen der Landsknechte entwickelte sich vor allem während der Regierungszeit Kaiser Maximilians I. 1487. Nur wenige Monate nach seiner Krönung zum deutschen König tauchte bei diesen Anwerbungen erstmals der Begriff des Landsknechts auf, wobei er

„das Fußvolk nach Art der römischen Legionen in Haufen, Regimenter, teilte, dieselben mit langen Stangsspießen oder Piquen versehen lassen und sie in diesem Gewehr dermaßen abgerichtet, daß sie es allen anderen Nationen zuvorthaten, dannenhero von dieser Zeit an kein Krieg in Europa ohne die Teutschen Lanzknechte geführet worden und kein kriegsführender Potentat derselben entbehren wollen“.
Gewalthaufen der Landsknechte bei einer Feldschlacht.jpg

Etymologie und Schlachten

Über Entstehung und Bedeutung des Namens besteht keine Klarheit. Weder „Knechte des flachen Landes“ noch „Lanzknechte“ (Lanzen waren nämlich Reiterwaffen), noch eine Herleitung vom niederdeutschen „Lantknecht“ (Büttel, Gerichtsdiener) ist letztlich überzeugend. Landsknecht soll ein Gegenbegriff zum Schweizer „Reisläufer“ sein. Der Begriff selbst ist mehr eine Eigenbezeichnung, ein zeitgenössisch-literarischer Begriff, weniger einer der Verwaltung. Diese verwendet zumeist „Knechte“ oder „Fußknechte“. Die Bezeichnung „Landsknecht“ wurde in den Anfangsjahren des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) unüblich und durch „Kriegsknecht“ und „Soldat“ ersetzt. Der Begriff Landser soll von einer Variante für Landsknecht stammen (→ Landserdeutsch).

Italien

Gemälde von Bernard van Orley: Deutsche Landsknechte besiegen die Truppen Franz I. in der Schlacht bei Pavia, 1525. Franz geriet in Gefangenschaft des römisch-deutschen Kaisers Karl V.

In Italien schlugen die Landsknechte ihre wildesten und legendärsten Schlachten. Dort hatten sie ihre große, glorreiche Zeit, die später von Liedern und Legenden gewürdigt wurde. Ihre berühmtesten Hauptleute wie Georg von Frundsberg (der die Landsknechte als deutsches Volksheer begriff), Sebastian Schertlin von Burtenbach, Wilhelm von Fürstenberg oder Marx Sittich von Ems hatten dort Karriere gemacht und wurden Volkshelden. Die Schweizerschlachten in Italien mit den Reisläufern zählen mit zu den blutigsten Gemetzeln, die sich Söldnerheere je geliefert haben. Kein Ritterheer hatte sich je mit solcher Wut und Erbarmungslosigkeit geschlagen wie diese Hauptkonkurrenten.

Das zerstückelte Italien wurde am Ende des Mittelalters zum Zankapfel der neuen Territorialstaaten Frankreich, Spanien, Habsburg und zeitweilig sogar der Schweiz. Einzelne Landsknechtsfähnlein dienten zwar schon länger im französischen Sold als Unterstützung der Schweizer. Ihre Bedeutung stieg jedoch schlagartig, als es 1510 zum Bruch zwischen Frankreich und der ebenfalls expandierenden Schweiz kam. Um den Verlust seiner Eliteinfanterie auszugleichen, ließ der König von Frankreich verstärkt im römisch-deutschen Reich werben.[1] Bald verfügte er über einige Regimenter. Das stärkste war die als Garde geltende Schwarze Bande, die ihm der Herzog von Geldern zugeführt hatte. Unter den Hauptleuten lassen sich allerdings keine Gemeinsamkeiten nachweisen. Diese kamen hauptsächlich aus Süddeutschland, wie die Schwaben Hans von Brandeck und Wolf von Lupfen oder ihr Fähnrich, der Augsburger Patriziersohn Georg Langenmantel.

Die Werbungen für Frankreich durch Franz I. waren allerdings nur in der Anfangszeit unproblematisch, als der deutsche Kaiser noch zu seinen Bündnispartnern zählte. Als Maximilian den jahrzehntelangen Dauerkonflikt zwischen Habsburg und Frankreich begann, befahl der Kaiser den deutschen Hauptleuten den französischen Dienst zu verlassen und heimzukehren. Der Heerführer Jakob von Embs verriet das deutsche Vaterland und ignorierte den Brief Maximilians. Er fiel kurz darauf bei Ravenna. Die deutschen Landsknechte in französischem Sold wurden mit Acht und Bann belegt, und die Reichsbehörden versuchten weitere Werbungen zu unterbinden. Aber trotz der angedrohten Strafen und Kontrollen an den Grenzen lockten die französischen Sonnenkronen ständig neue Landsknechte nach Frankreich. Sie kamen als einzelne Abenteurer, in Fähnlein und ganzen Regimentern. Selbstherrliche Fürsten, vertriebene und geächtete Adlige warben Truppen und führten sie heimlich über die Grenze. Bald konnte sich die Schwarze Bande mit vielen illustren Namen schmücken. Der vornehmste unter ihnen war der verbannte letzte Sproß des Hauses York, der eigentliche englische Thronfolger, Richard de la Pole, der die Schwarze Bande seit 1521 führte (und in Pavia fallen sollte).

In der größten Landsknechtsschlacht der Epoche bei Pavia 1525 war es dann so weit, und die Schwarze Garde stand gemeinsam mit den Schweizern im Dienste Franz I. den Spaniern und vor allem den Landsknechten des deutschen Kaisers Karl V. gegenüber. Pavia wurde zum größten Triumph der kaiserlichen Landsknechte unter Georg von Frundsberg und zum grausamen Ende der Schwarzen Bande. Die Franzosen wurden in der Schlacht von den deutschen Truppen vernichtend geschlagen und aufgerieben. So wurden zuerst ihre Reiter von den kaiserlichen Schützen zerstreut, und als die 6.000 Mann starke Schwarze Bande anrückte, wurde sie von den zwei ungefähr gleich starken Gewalthaufen in die Zange genommen. Die kaiserlichen Landsknechte haßten ihre Landsmänner im französischen Sold fast noch mehr als die Schweizer und waren nicht gewillt, Pardon zu geben. Viele kannten sich und hatten in anderen Schlachten unter derselben Fahne gekämpft. Einige waren sogar verwandt. So kämpften der Vetter von Wolf von Lupfen und der Bruder von Karl zu Orttenburg bei den Kaiserlichen. Aber es gab keine Absprachen wie bei den Schweizern, die den Kampf gegeneinander immer vermieden hatten. Es gab nur wilden Haß.

Kurz bevor sie aufeinanderstießen, trat Hauptmann Georg Langenmantel vor die Front und forderte seinen einstigen Freund von Frundsberg zum Zweikampf. Die kaiserlichen Landsknechte schrien empört auf und hieben den vaterländischen Verräter in Stücke. Seinen Arm als Siegeszeichen erhoben, drangen sie auf die Schwarze Bande ein. Der Kampf war kurz und erbarmungslos. Der Großteil der Schwarzen Bande und die meisten ihrer Hauptleute wurden erschlagen. So ihr Führer Richard de la Pole, der Herzog von Lothringen, der Graf von Nassau und über 50 deutsche Adlige. Nur einige wenige wie der alte Hans von Brandeck und Wolf von Lupfen wurden schwer verwundet gefangengenommen. Als endlich die Schweizer kamen, war bereits alles vorbei. Erstmals in ihrer Geschichte suchten die Schweizer jetzt ihr Heil in der Flucht; aber auch von ihnen entkamen nur wenige. Ein Franzose bemerkte später bedauernd: „wie anders wäre die Schlacht verlaufen, wenn unsere Schweizer wie die Landsknechte gekämpft hätten.“

Tilly und die Landsknechte

Der große Feldherr Johann t'Serclaes von Tilly errang 36 Siege in großen Feldschlachten und eroberte zahlreiche Städte. Er galt als Mann großer Selbstdisziplin und treu dem Kaiser Ferdinand II. und dem Bayernherzog Maximilian gegenüber. Aufwand und äußere Ehrenbezeugungen soll er abgelehnt haben. Von Tilly trank nicht, schlief (so hieß es) mit keiner Frau und betete (wie übrigens auch sein großer Widersacher, der Schwedenkönig Gustav Adolf) vor jeder Schlacht. Beide waren davon überzeugt, Gott auf ihrer Seite zu haben. Als Führer der Kaiserlichen Armee und des Heeres der Katholischen Liga waren ihm auch die eigenwilligen, aber kampfstarken Landsknechte unterstellt, die er versuchte, nach eigenen Vorstellungen zu disziplinieren.

Die Landsknechte konnten vielleicht noch einsehen, daß an den Abenden vor einer Schlacht die Marketenderwagen mit ihren Alkoholvorräten rechtzeitig durch Absperrseile in verbotene Zonen verwandelt und streng bewacht wurden, um den Ausschank zu unterbinden. Wurde ein Landsknecht beim heimlichen Trinken oder Anzapfen der Branntweinfässer erwischt, hängte man ihn auf. Aber daß von Tilly ein geschworener Feind jedes Glücksspiels war, verzieh man ihm nie. Allen Drohungen zum Trotz wurde gewürfelt und Karten gespielt. Obwohl sich herumgesprochen hatte, daß von Tilly seine Autorität auch mit drakonischen Mitteln durchsetzte: so ließ er ein wegen überfälliger Soldzahlungen meuterndes Dragonerregiment nach altrömischer Art dezimieren. Jeder zehnte Soldat mußte heraustreten und wurde erschossen. Solches Vorgehen dämpfte die meuternden Gelüste. Als nach der Eroberung Magdeburgs ein Söldner sich damit rühmte, 30.000 Taler innerhalb weniger Tage restlos verspielt zu haben, ließ ihn der kaiserliche General von Tilly kurzerhand am ständig mitgeführten Feldgalgen aufknüpfen mit der Begründung, der Landsknecht habe sein Leben deshalb verwirkt, weil er anstatt ein bürgerliches Leben zu führen, dem Spielteufel in einer Form verfallen sei, daß sein Weiterleben fortan wertlos sei.

Regimentswesen

Dienstgrad/Rangstufe, absteigend

  • Obrist
  • Obrist-Locotenens (Oberstleutnant)
  • Hauptmann, Schultheiß, Profoß, Feldarzt/Feldscher, Schanz-, Wacht-, Quartier-, Proviant-, Pfennig-, Zeugmeister
  • Schreiber
  • Leutinger/Locotenens, Fähnrich
  • Hurenweibel, Kaplan, Feldweibel
  • Büchsenmeister
  • Doppelsöldner, Gemeinweibel, Trommler, Pfeifer, Führer, Fourier, Dolmetscher, Koch
  • Schneller
  • Arkebusier, Hakenschütze
  • Landsknecht, Trabant, Fuhrknecht, Bursche

Der Obrist verfügte neben Feldarzt, Dolmetscher, Schreiber, Trommler, Pfeifer sowie festangestellten Trabanten (Leibwache und Diener) über einen „Staat“ (= Stab) aus spezialisierten Amtsträgern seines Vertrauens (später auch Offiziere, von lat. officium „Amt“, „Dienst“):

  • Unter der Leitung des Quartiermeisters wurde das Lager aufgeschlagen. Er verloste die Lagerplätze an die einzelnen Fähnlein. Nach Möglichkeit wählte man vorteilhafte Plätze, wo sich Wasser, Feuerholz und Fourage fanden, und die verteidigungsgünstig wenigstens teilweise durch einen Fluß, Morast oder durch unwegsames Gelände geschützt wurden. Die Befehlshaber wohnten in Zelten, die Knechte in der Regel in Hütten, die sie auf einem Holzgerüst mit einem Belag von Stroh, Reisig oder Grassoden errichteten. Zwischen den Zelten und Hütten gab es für den Verkehr Straßen und für jedes Fähnlein einen besonderen Sammelplatz, den Lärmplatz. Der Quartiermeister verwaltete auch Waffen und Rüstzeug sowie Pferde und verkaufte diese den Landsknechten, die für ihre Ausrüstung selbst aufkommen mußten; außerdem kümmerte er sich mit dem Proviantmeister und den Fourieren der Fähnlein um die Versorgung mit Lebensmitteln (Profandt) oder Futter (Fourage).
  • Über Recht und Ordnung sowie die Einhaltung des Artikelbriefs im Regiment wachte ein Schultheiß als Richter und Justizbeamter im Hauptmannsrang. Dieser gelobte, „dem Armen wie dem Reichen, Niemand zu Lieb noch Leid, den anvertrauten Stab zu führen“. Der Schultheiß leitete das Feldgericht, unterstützt durch 12 Schöffen aus dem Regiment, seinem Schreiber und seinem Gerichtswebel, einem Doppelsöldner, der die Gerichtsakten führte, die Gebühren eintrieb, Verhandlungen vorbereitete und als Gerichtsdiener fungierte. Der Schultheiß und seine Gehilfen übernahmen für die Landsknechte gegen Sporteln auch notarielle Beurkundungen und Aufbewahrung von Wertgegenständen.
  • Gefürchteter Ordnungshüter und Strafverfolger war der Profoß, denn Ordnung und Disziplin waren stets durch Geld- und Beutegier, Saufgelage, Glücksspiel und Rauflust bis zum bewaffneten Zweikampf, dem „Balgen“, gefährdet. Dem Profoß stand ein besonderer Personenschutz vor Racheakten zu. Er überwachte neben seiner Funktion als Ankläger bei Militärvergehen auch den Markt und die Marketender im Lager der Landsknechte; dort hatte er die Preisfestsetzung vorzunehmen, die ins Lager gebrachten Waren zu prüfen und zu begutachten, wobei er sowohl die Interessen der Knechte als auch die der Händler zu berücksichtigen hatte. Von seinem Schätzamt flossen ihm auch Gebühren zu, etwa von jedem Faß Wein ein bestimmtes Quantum, von jedem Stück Vieh, das geschlachtet wurde, die Zunge oder ein Standgeld von den Marketendern und Garköchen. Der Profoß war schließlich auch Organisator und Leiter der Lagerfeuerwehr.
  • Dem Profoß unterstand der Troß- oder Hurenwebel, der den umfangreichen und nur schwer zu führenden Troß aus Marketendern, Kleinhandwerkern, Köchen, Bäckern, Metzgern, Sudlern, Fuhrleuten, Säumern, Troßbuben, Dirnen bzw. Huren, sowie den Kindern und Frauen der Landsknechte befehligte. Hinzu kamen Fuhrwerke, Zugtiere und Schlachtvieh. Der Troß war unverzichtbar zur Selbstversorgung des Regiments. Mitunter führte der Troß eines Landsknechtsheeres sogar eine eigene Fahne mit sich, die der Rennfähnrich schwenkte, begleitet von einem Trommler. Mitglieder des Trosses konnten zu Hilfsarbeiten wie zum Befestigen des Lagers, dem Ausheben von Gräben, dem Füllen von Schanzkörben und dem Flechten von Reisigbündeln herangezogen werden. Im Gefecht durfte der Troß die eigenen Bewegungen – etwa beim Angriff – nicht behindern, gleichzeitig mußte er gegen feindlichen Angriff und Plünderung gesichert und geschützt werden. Die Funktion des Hurenwebels war für einfache Landsknechte die fast einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Ihm unterstand der Rumormeister, meist ein älterer, nicht mehr waffentauglicher Landsknecht, der bei Streit, Zusammenrottungen, Plünderungen und Desertionsversuchen im Troß eingriff. Mit einem Knüppel zog der Rumormeister stets nachts durch das Lager und schlug auf die Zapfen der Fässer, damit war der Ausschank zu beenden und die Nachtruhe befohlen. Daraus entstand die heute noch in Deutschland übliche militärische Zeremonie des Zapfenstreichs.
  • Der Troß, in dessen Gefolge sich manch zwielichtiges Gesindel herumtrieb, unterstand der unmittelbaren Polizeigewalt des Profoß. In seinem Auftrag überwachten Steckenknechte das Lager, ergriffen bei Straftaten die Verdächtigen und lieferten sie bei ihrem Stockmeister ab, der sie in Gewahrsam nahm und einsperrte. Außerdem sorgten die Steckenknechte zusammen mit den Troßweibern für die Latrinenreinigung.
  • Im Gefolge des Profoß befand sich – erkennbar am blutroten Mantel, den roten Feder am Barett und dem Galgenstrick am Gürtel – ebenfalls der Scharfrichter, Freimann oder Nachrichter. Dieser errichtete im Lager den Galgen, als Richtstätte ein Ort mit wichtiger symbolischer Bedeutung für Recht und Strafvollzug, vor dem selbst der Kaiser im Vorbeireiten den Hut abzunehmen pflegte. Der Scharfrichter vollstreckte mit Richtschwert oder Strick Todesurteile und Leibestrafen. Zudem sorgte der Scharfrichter für die Abfallentsorgung und die Abdeckerei im Lager.

Mit dem Anwachsen der Landsknechts-Heere kamen weitere Ämter hinzu:

  • Das Zerstören von Konterbande oder feindlichem Unterschlupf sowie Requisition (Beschlagnahmung von Gütern) sollte nur auf ausdrücklichen Befehl des Obristen erfolgen. Galt es nach Vorgabe des Obristen, gezielt Gebäude und Ortschaften niederzubrennen oder einzureißen, so bestimmte der Obrist den Brandmeister, der mit seinen Brandknechten gegen feindliche Ortschaften vorging.
  • Galt es, nach siegreichem Gefecht das disziplinlose „wilde Beuten“ zu verhindern und statt dessen die „gemeinen Beut“ gerecht zu verteilen, setzte der Obrist hierzu einen von der Gemein aus ihren Reihen gewählten Beutmeister ein.
  • Der Wachtmeister sorgte für Bewachung, Sicherung und Befestigung des Lagers.
  • Da auf je etwa zehn Landsknechte ein Wagen gerechnet wurde, kam bei großen Feldzügen ein beträchtlicher Fuhrpark zusammen, für dessen Marschordnung und das Rangieren und Manövrieren der Wagen zur Wagenburg ein Wagenmeister bestellt wurde.
  • Bei großen Heeresverbänden forderten die Amtsträger auch als persönlichen Stellvertreter einen Locotenens (lat. „Locumtenens“ = Platzhaltender, verdeutscht auch Leutinger genannt; heute: Leutnant) oder gar einen eigenen „Staat“ mit Trabanten, Gesinde und Dolmetschern.

Waffen

Landsknechte mit Katzbalger als Setenwaffe

Die Landsknechte verfügten über eine große Auswahl an Handwaffen, dazu kamen noch Reiterei und Artillerie („Arckeley“ genannt).[2] Die Artillerie des Landsknechtsheeres besaß eine rechtliche und organisatorische Sonderstellung. Büchsenmeister oder Stückmeister dienten fest angestellt als Kriegsingenieure und Artillerieoffiziere. Unter ihrer Leitung arbeiteten Feuerwerker, Glockengießer, Schmiede, Pulvermacher, Zimmerleute und andere Handwerker. Kommandiert wurde sie von dem Obersten Feldzeugmeister, der nach der Eroberung einer Stadt ein Anrecht auf sämtliche intakten Geschütze und sonstige Waffen der besiegten Gegner hatte.

Artilleristen verfügten über ihr eigenes Rechtswesen und durften nicht vom Profoß belangt werden. Gelang es gar einem Landsknecht, der eines Verbrechens beschuldigt war, auf der Flucht vor dem Profoß ein Geschütz zu berühren, durfte er innerhalb der darauffolgenden 72 Stunden nicht festgenommen werden, solange er sich dabei nicht mehr als 24 Schritte von dem Geschütz entfernte. Dabei galt, daß der Verfolgte durch Berühren des Geschützes zu verstehen gab, daß er Landsknecht der Artillerie sei, die innerhalb des Heeres nur ihrem Hauptmann gegenüber verpflichtet war.

Auch die Reiterei besaß eine rechtliche und organisatorische Sonderstellung im Landknechtsheer. Deren Waffenknechte, später auch als Deutsche Reiter bezeichnet, waren zwar ebenfalls Soldkrieger, entstammten aber meist dem Adel oder dem Patriziertum (Ober- bzw. Führungsschicht) der Städte. Sie waren gepanzert und gegenüber den gemeinen Landsknechten privilegiert, was nicht selten zu Streitigkeiten und Schlägereien führte.

Das Fähnlein, der taktische Gefechtsverband der Landsknechte, umfaßte etwa 300 Pikeniere und 100 Doppelsöldner, darunter 50 Arkebusiere und 50 Hellebardiere, doch verschob sich das zahlenmäßige Gewicht im Laufe der Zeit zugunsten der Arkebusiere. Der Hauptmann oder Kapitän war der Führer eines Fähnleins. Als Vorbild kämpften die Hauptleute gewöhnlich in den vorderen Reihen neben den Doppelsöldnern mit Schwert, Streitaxt oder Hellebarde. Häufig wurden sie auch von ranggleichen Gegnern zum Duell gefordert.

Pike

Deutsche Landsknechte während der Schlacht bei Pavia, 1525

Beim Fußvolk wurde die Lanze als Spieß immer länger und erreichte schon um 1500 Längen von 4,5 bis 5 Metern. Dieser Langspieß oder „knechtische Spieß“, auch „Pinne“ (vom mittellateinischen pennon) genannt, hieß nach 1560 meistens Pike (vom französischen piquer = stechen). Auch der Schaft des Langspießes bestand meist aus Eschenholz und führte ein Spießeisen.

Hellebarde

Die Hellebarde (Nachfolger des Roßschinders) hat eine breite („Beil“, „Barte“) und eine kurze Klinge („Haken“) und am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1,5 bis 2 Meter lange hölzerne Schaft (Halm, Helm) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Übergangsbereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit Schaftfedern aus Metall verstärkt.

Bidenhänder (Zweihänder)

Ein durchschnittlicher Bidenhänder wiegt zwischen 2,8 und 5 Kilogramm und ist zwischen 1,50 und 1,80 Meter lang. Trotz dieser mächtigen Ausmaße läßt sich mit dem Bidenhänder mit Hilfe der Fehlschärfe hervorragend fechten. Gegen Spieße und andere Stangenwaffen faßt man den Bidenhänder komplett am Griff. Zudem ermöglichen die Parierhaken spezielle Manöver, mit denen ein geübter Fechter einen Spießwall durchdringen kann.

Katzbalger

Der Katzbalger ist etwa 60 cm lang und ca, 0,8 Kilogramm schwer. Er war im Deutschland der Renaissance vor allem bei Söldnern als Variante des Kurzschwertes beliebt, die einen für ein Schwert höchst unüblichen Griffkorb voller Verzierungen und geschmückter Drähte, wie bei einem Säbel, zum Schutz der Hand trug. Diese typisch achtförmigen Bügel werden auch als Brille bezeichnet.

Handfeuerwaffen

Hakenbüchsen und Arkebusen nennt man eine vielfältige Familie von vorderladenden Gewehren des 15. und 16. Jahrhunderts (Spätmittelalter) in Europa und Asien mit Luntenschloß und einem Kaliber von ca. 18–20 mm (nach anderen Angaben bis zu 25 mm).

Insbesondere während der Schlacht bei Pavia im Jahre 1525 stellten die Arkebusiere die Schlagkraft ihrer Feuerwaffen unter Beweis. Die früheren und schwereren Hakenbüchsen waren noch klobige Weiterentwicklungen der Faustrohre, die man allerdings mittels Kolben und Luntenschloß entscheidend verbessert hatte. Sie eigneten sich aufgrund ihrer Schwerfälligkeit ausschließlich als Verteidigungswaffen, quasi um von der Burgmauer herabzuschießen; einige frühe Modelle mögen sich auch nur durch Kolben und Haken von einem Handrohr unterschieden haben und wurden (wie gehabt) abgefeuert, indem man die Lunte händisch an das Zündloch führte. Aus den Hakenbüchsen wurden Anfang des 16. Jahrhunderts die deutlich handlicheren Arkebusen entwickelt. Sie waren die kürzeren und leichteren Zwillinge der Musketen – die so schwer waren, daß sie stets eine Stützgabel erforderten – und konnten auch von Reitern genutzt werden; somit ermöglichten sie erstmals berittene Schützen und stellen also die Vorläufer der Karabiner dar.

Als Handfeuerwaffen bezeichnete man Feuerwaffen, die ein Mann alleine tragen, bedienen und abfeuern konnte. Waffen für leichte Kugeln kann man unter der Gesamtbezeichnung Handrohre zusammenfassen. Solche Handrohre hatten ein Gesamtgewicht von bis zu 6 Kilo und konnten somit noch im freien Anschlag abgefeuert werden. Solche Waffen wurden von Land zu Land und auch zeitlich wechselnd vom Fußvolk Handrohre, Büchsen, Arkebusen oder halbe Haken genannt. Wurden sie als Reiterwaffen geführt, waren sie nicht ganz so lang und hießen Petrinal, Reiterbüchsen, Bandelierarkebusen oder aber auch Karabiner.

Kamerad Sorglos

Die Eisenradierung „Landsknecht mit Weib“ von Daniel Hopfer aus dem frühen 16. Jahrhundert. Viele Landsknechte wurden nach altgermanischem Brauch von Weib und Kind auf dem Kriegszug begleitet.

Gedicht von Vizefeldwebel R. Rengshausen zu Ehren der Landsknechte,[3] in den 1990er Jahre von der Kapelle „Trotz der Lüge“ vertont:

1.Strophe:

Bin tausend Meilen weit von Zuhaus, steh als Soldat in Flandern;
So arm wie eine Kirchenmaus, tausch' doch mit keinem andern.
Des Königs Rock, er hält mich warm, und trag ich mein Gewehr im Arm,
dann bin ich in dem grauen Schwarm, der reichste Mann in Flandern.

2.Strophe:

Der König zahlt mir meinen Sold und liefert mir die Kleider.
Es hat zwar mancher Berge Gold und doch den selben Schneider.
Dem grauen Rock sieht keiner an, ob man Dukaten häufen kann.
Ein jeder ist ein Edelmann und seines Königs Streiter.

3.Strophe:

Ein jedes Mädchen lacht mich an, hei, wie die Augen blitzen,
und will mich gern zum Nebenmann, das Kränzelein zu schützen.
Die schönsten Mädchen in Brabant, in Flandern und im Dünensand,
sie stecken mir mit zarter Hand die Blumen an die Mützen.

4.Strophe:

Ich bin der Kamerad Sorgenlos! Im Städtchen wie im Graben,
im Pulverdampf, im Mädchenschoß, will's gar nicht besser haben.
Denn so ein Teufelskerl wie ich, mit Waffen blank und säuberlich,
die braucht der Kaiser sicherlich, die will der Herzog haben.

5.Strophe:

Ich sehe ja die Tränen nicht, die schon um mich geflossen;
ich kenne ja die Kugeln nicht, die schon für mich gegossen.
Und wenn sie schon gegossen sind, dann trägt man mich im Abendwind
zu Grabe wie ein Fürstenkind! Und dreimal wird geschossen!

Bekannte Landsknechte und Landsknechtsführer

„Ein Landsknecht sei ich von Natur; Text: Martin Eberhard; gesungen von den deutschen Freikorps ab 1919, später auch von der SA (SA-Liederbuch).

Literatur

  • Reinhard Baumann: Landsknechte. Ihre Geschichte und Kultur vom späten Mittelalter bis zum Dreißigjährigen Krieg. C.H. Beck, München 1994
  • Friedrich Blau: Die deutschen Landsknechte. Görlitz 1882, Nachdruck Wien 1985, ISBN 3-88851-032-5
  • Lienhart Fronsperger: Die Kaiserlichen Kriegsrechte. 1552
  • Georg Liebe: Soldat und Waffenhandwerk. Leipzig 1899
  • Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Landsknechte. Koblenz 1984
  • Heinrich Pleticha: Landsknecht Bundschuh Söldner – Die große Zeit der Landsknechte, die Wirren der Bauernaufstände und des Dreißigjährigen Kriegs. Würzburg 1974
  • Matthias Rogg: Landsknechte und Reisläufer: Bilder vom Soldaten: ein Stand in der Kunst des 16. Jahrhunderts. Paderborn u. a. 2002, ISBN 3-506-74474-7
  • Volker Schmidtchen: Kriegswesen im späten Mittelalter. Technik, Taktik, Theorie. Weinheim 1990, ISBN 3-527-17580-6
  • Hans Stöcklein: Der deutschen Nation Landsknecht. Bibliographisches Institut, Leipzig 1935

Verweise

Fußnoten

  1. Der Ausdruck Werbung bezeichnete vom ausgehenden Mittelalter bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Beschaffung von Freiwilligen (Söldnern) zum Dienst im Militär. Bis dahin hatte das Wort ausschließlich diese militärische Bedeutung, erst später setzte sich die Bedeutung im Sinne von „Reklame machen“ durch.
  2. Ausführliche Beschreibung der Waffen der Landsknechte
  3. Vgl. Krieg in Flandern – Gedichte von Soldaten der 4. Armee, Band 1 von „Kriegsbuch der 4. Armee“, Deutsche Verlagsanstalt (1917)