Brandmarkung

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Brandmarkung der französischen Adligen Jeanne de Saint-Rémy mit einem „V“ (franz. für voleuse = Diebin)

Die Brandmarkung (lat. stigmata inurere) wurde in früheren Zeiten in vielen Ländern außerhalb Deutschlands offiziell praktiziert und bedeutet das Einbrennen von Buchstaben oder Zeichen, z. B. eines Rades, mittels eines Brenneisens auf den Körper eines Menschen als Strafe.

Die Römer brannten entflohenen und wiedererlangten Sklaven ein F (fugitivus „Flüchtling“) auf und versahen auch die zu Zwangsarbeit in den Bergwerken Verurteilten mit einem Brandzeichen. Dasselbe sollte dann in der spätantiken Zeit nach Kaiser Konstantins Verordnung nur auf den Händen, Armen oder Waden angebracht werden, nicht auf dem Gesicht, „das nach dem Ideal der Schönheit himmlisch gebildet und gegen solchen Unglimpf zu schützen sei“.

Auch das kanonische Recht kennt das Brandmarken, und in Frankreich waren bis 1832 die Galeerensträflinge mit dem Brandmal T.F. (franz. für travaux forcés, dt. Zwangsarbeiter) gezeichnet; in den VSA wurden ebenfalls die Sklaven gebrandtmarkt.

In Deutschland ist diese grausame Form der Strafverschärfung nie gemeinrechtlich gewesen.[1]

Das zur Kennzeichnung eines Tieres verwendete Brandmal wird in der Regel als Brandzeichen bezeichnet.

Verweise

Fußnoten