Brechung der Zinsknechtschaft

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Die Brechung der Zinsknechtschaft war eine Forderung in dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 und bedeutet die Einschränkung des staatlichen Anleihwesens mit den bedrückenden Zinslasten. Vordenker war Gottfried Feder, der bereits 1919 den „Deutschen Kampfbund zur Brechung der Zinsknechtschaft“ gegründet hatte.

Inhalt war nicht etwa, wie oft vermutet, ein Verbot, Zinsen zu erheben, sondern zahlreiche geforderte Veränderungen in der staatlichen Wirtschaftspolitik. Eine Hauptkritik Feders war die Zahlung von Zinsen durch den Staat an Besitzer von staatlichen Wertpapieren/Schatzbriefen, die diese ja doch nur wieder durch Steuern selbst aufbringen müßten.

Historischer Hintergrund

Die von den Nationalsozialisten als „Novemberverbrecher“ kritisierten Kräfte der 1918 ausgerufenen Weimarer Republik, insbesondere Matthias Erzberger, standen aus ihrer Sicht für eine Ausplünderung der Deutschen zugunsten der Hochfinanz mithilfe der Steuerlast der Bürger gegenüber dem Staatshaushalt und damit den Gläubigern des in die Verschuldung getriebenen Staates. Unter Erzberger als Reichsfinanzminister wurden im Steuerrecht 1919 erstmals eine reichseinheitliche Abgabenordnung und 1920 ein reichseinheitliches Einkommensteuergesetz verabschiedet, welche die Basis hierfür bildeten.

Filmbeiträge

Das Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft des Geldes – Hörbuch

Siehe auch

Literatur

Verweise

Schriften

Video

Siehe auch