Breviarium

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Ein Breviarium (von lat. brevis, „kurz“) bezeichnet im ursprünglichen Sinne eine kurze schriftliche Übersicht (lat. summarium) über etwas, z. B. als ein Auszug (auch aus größeren Werken) oder ein Wirtschaftsbuch, wird aber auch synonym für das Brevier der römisch-katholischen Kirche verwendet.

Antike

Das Brevarium Augusti, von den späteren römischen Kaisern als Brevarium Imperii fortgesetzt, enthält statistische Notizen über die Armee, die Einnahmen u. s. w. Das Breviarium Alaricianum ist eine Sammlung römischer Rechtsbestimmungen, welche König Alarich II. unter Beiziehung römischer Rechtsgelehrter (506) für die im westgotischen Reich lebenden Römer verfassen ließ, und zwar deshalb, weil damals, im Gegensatz zu dem heutigen Territorialitätsprinzip, jeder nach dem Recht seines Stammes gerichtet werden musste. Vor dem 16. Jahrhundert hieß diese Sammlung auch liber legum, Lex Romana Visigothorum, Lex Theodosiana, Lex mundana. Sie umfasst im einzelnen folgende Stücke: den Codex Theodosianus in 16 Büchern, Novellen der Kaiser Theodosius, Valentinian, Markian, Majorian und Severus, die Institutionen des Gajus in 2 Büchern, die Receptae sententiae des Paulus in 5 Büchern, 13 Titel des Codex Gregorianus und 2 Titel des Codex Hermogenianus, schließlich noch ein kleines Fragment aus Papinians Responsa. Dieses wichtige Rechtsbuch, das in Spanien bei den Westgoten bis in die Mitte des 7. Jahrhunderts in Kraft geblieben ist und auch im fränkischen Reich Geltung erlangte, hat erst im 16. Jahrhundert durch Tilius den Namen Breviarium Alaricianum erhalten.

Siehe auch

Verweise