Deutsch-britischer Flottenvertrag

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Der deutsch-britische Flottenvertrag war ein am 18. Juni 1935 abgeschlossenes Abkommen zwischen Großbritannien und dem Deutschen Reich, das bis zum 28. April 1939 Bestand hatte.

Außenminister Samuel Hoare unterzeichnete als britischer, und der deutsche Sonderbeauftragte für Abrüstungsfragen Joachim von Ribbentrop als reichsdeutscher Bevollmächtigter den Vertrag. Er legte die Parität der Seestreitkräfte zwischen diesen beiden Staaten fest. Diese betrug laut Vertrag 35:100 (deutsch-britisch) für Überwasserfahrzeuge; im U-Bootbau wurde dem Deutschen Reich eine Heraufsetzung der Tonnage auf 45 Prozent der britischen zugestanden, was allerdings nicht englischer Großzügigkeit geschuldet war, sondern der Tatsache, daß Großbritannien - als imperialistisch ausgerichtete Seemacht - traditionell ohnehin nur wenige U-Boote besaß.[1] Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler bestätigte damit die britische Seeherrschaft, welche dauerhaft auf eine dreifache Überlegenheit für die britische Seite festgelegt wurde. Da der Reichskanzler entgegen der offiziellen Geschichtsschreibung keinerlei Interesse an der Zerschlagung des britischen Weltreiches hatte, bemühte er sich um dieses Abkommen und sah es als ersten Schritt zu einer Verständigung zwischen Deutschland und Großbritannien. Er unternahm damit einen von vielen Schritten zur Aussöhnung und Verständigung zwischen dem britischen Weltreich und dem Deutschen Reich. Als Großbritannien Polen trotz Kenntnis der Verbrechen an Volksdeutschen eine Garantieerklärung gab, sah Adolf Hitler den Flottenvertrag mit Großbritannien und den Nichtangriffspakt mit Polen als nicht mehr bestehend an.[2][3] Es wird deutlich, daß die britische Politik gegen das Deutsche Reich ausschließlich unter dem Aspekt des „Europäischen Gleichgewichtes“[4] (aus britischer Sicht) betrieben wurde.

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Ich bin der Meinung, daß wir den Deutschen Dank schuldig sind. Sie kamen zu uns mit ausgestreckten Händen und erklärten, daß sie im U-Bootbau mit einem Stärkeverhältnis von 45 zu 100 einverstanden seien. Wenn sie andere Vorschläge gemacht hätten, hätten wir sie auch nicht daran hindern können. Daß wir nun wenigstens von einem Land der Welt kein Wettrüsten zu befürchten haben, ist wahrlich eine Sache, für die man dankbar sein muß.

– Der englische Großadmiral Earl Beatty, nach Abschluss des Vertrags, am 26. Juni 1935 im britischen Oberhaus


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Wie viele Friedensangebote, Abrüstungsvorschläge, Vorschläge zu friedlichen Herbeiführung vernünftiger wirtschaftlicher neuer Ordnungen. Es ist das alles abgelehnt worden… Denn wenn durch meine Maßnahmen, durch mein Entgegenkommen die englische Freundschaft nicht zu erwerben war dann war sie für alle Zukunft nicht zu erwerben. Dann blieb nichts anderes übrig als der Kampf.

Adolf Hitler, Rede vom 3.10.1941


Siehe auch

Der Führer antwortet Roosevelt
Britisch-deutscher Freundschaftsvertrag
Polnische Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939

Verweise

Fußnoten

  1. Siehe auch: Franz Kurowski: Krieg unter Wasser, Seite 13. Neuer Kaiser Verlag, Düsseldorf und Wien, 1979. ISBN 3-7043-4062-6
  2. Rede vor dem Reichstag, 28.4.1939
  3. Mit der Auflösung des Flottenvertrages mit Großbritannien war auch der 1934 abgeschlossene Nichtangriffspakt mit Polen hinfällig. Es war der Hinweis Deutschlands, daß es nach jahrelangen Beschränkungen und Friedensangeboten zu keinen weiteren Zugeständnissen mehr bereit ist. Verletzt und gebrochen wurden diese Verträge nur von der Gegenseite
  4. Dieser Begriff hat keinerlei moralischen Gehalt. Er bedient ausschließlich britisches Interesse. Großbritannien versteht darunter die stetige Unterstützung der schwächeren gegen die jeweils stärkere Macht Kontinentaleuropas. Die fortgesetzte, geduldete Durchsetzung dieser Politik, diesmal unter den vorgeschobenen Interessen der VSA, legitimiert durch die UN-Charta, bedeutet den moralischen Bankrott der restlichen Völkergemeinschaft und insbesondere Europas.